Auszug - Alkoholausschank durch jugendliche Testkäufer kontrollieren! (Antrag der Fraktion der CDU vom 06.10.2014) - überwiesen in der 36. BVV am 15.10.2014  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 5
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 20.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:13 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
1230/XIX Alkoholausschank durch jugendliche Testkäufer kontrollieren!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
Verfasser:J u c h e m 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Windolf begründet den Antrag der Fraktion der CDU.

 

Die Bezv. Dietzschke, Schunke und Bayer sprechen sich gegen den Antrag aus. In erster Linie wird es nicht gut geheißen, Jugendliche zum Kauf von Alkohol sozusagen anzustiften, um ein Fehlverhalten des Verkaufspersonals aufzudecken.

 

Bezv. Windolf erläutert, wie die Testkäufe vonstattengehen könnten. Sie werden in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt, sprich Bezirksamt, und der Polizei durchgeführt. Die Jugendlichen werden nicht einfach nur zum Kaufen loggeschickt. Selbstverständlich wird in Vorbereitung der Testkäufe das Einverständnis der Eltern eingeholt. Den Gewerbetreibenden, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, kann ein Bußgeld bis zur Höhe von 10.000,- ? auferlegt werden. Des Weiteren weist Bezv. Windolf auf die positive Einstellung der Fachstelle für Suchtprävention zu diesem Projekt hin.

 

Bezv. Kessling äußert im Namen der Fraktion der SPD erhebliche Bedenken bezüglich des Einsatzes von Jugendlichen. Er betont die Ablehnung des Antrages durch die Fraktion der SPD.

 

Bezv. Windolf begründet erneut den Antrag

 

Die Bgd. Hülbach und Haßelmann bringen ihre ablehnenden Argumente zum Ausdruck. Auch sie sehen rechtliche Bedenken, da der Einsatz von Jugendlichen für Testkäufe eine Anstiftung zu einer Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Ziel des Antrages, die Einhaltung des Jugendschutzgesetztes zu erreichen, ist sehr wichtig. Der vorgeschlagene Weg zu diesem Ziel wird als pädagogisch falsch angesehen.

 

In Beantwortung der Frage der Bezv. Windolf führt BzStR Machulik aus, dass es keine bezirksübergreifende Einigung der Stadträte für den Bereich Ordnung über den Einsatz von Testkäufern gegeben hat. Es ist richtig, dass die Thematik in zwei Sitzungen der Bezirksstadträte diskutiert wurde.

Im Weiteren nimmt BzStR Machulik Stellung zu diesem Thema. Im Bezirk Spandau werden einmal wöchentlich Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Das Verfahren, auf welches sich im Antrag bezogen wird, beinhaltet maximal zwei Kontrollen im Jahr.

 

Bezv. Boese betont, dass die Jugendlichen nicht zum Trinken des erworbenen Alkohols verleitet werden sollen. Sie sollen auch nicht zum Kauf von Alkohol animiert werden. Bei den Jugendlichen handelt es sich um ein ausgesuchtes Klientel. Sie würden auch nicht allein zu den Testkäufen gehen. Es besteht eine Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei. Zudem können auch die Eltern oder Lehrer als Begleitpersonen hinzugezogen werden.

 

Zur weiteren Frage der Bezv. Windolf erklärt BzStR Machulik, dass bei den bisher durchgeführten Kontrollen kein Minderjähriger angetroffen wurde, der Substanzen erwerben konnte, die er nicht hätte kaufen dürfen. Die Frage, ob die Zahl der Jugendlichen, die aufgrund von Alkoholmissbrauch ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, zurückgegangen ist, kann nicht beantwortet werden, da die Zuständigkeit nicht in seinem Bereich liegt. Anzumerken ist, dass diese Jugendlichen den Alkohol nicht selbst gekauft haben müssen. Sie können ihn sich über einen volljährigen so genannten Mittelsmann beschafft haben oder beispielsweise auch über den Vorrat der Eltern. Zum Alkoholmissbrauch durch Jugendliche besteht eine Statistik der Senatsverwaltung, die aufbereitet und gegebenenfalls nachgereicht werden kann.

 

Bezv. Kessling ist der Auffassung, dass der Antrag aufgrund der Aussage des Bezirksstadtrates (wöchentliche Kontrollen) zurückgezogen werden könnte.

 

Bezv. Harju regt an, über den Gesundheitsausschuss die statistischen Informationen zu den wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen einzuholen, bevor ein Beschluss in diesem Ausschuss gefasst wird.

 

Bezv. Laubsch beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Es wird ein Änderungsantrag (textliche Überarbeitung) gefertigt. Die Fraktion der CDU beabsichtigt den Ausschussmitgliedern eine Übersicht zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, was in anderen Bezirken gemacht wurde.

Er betont, dass die Jugendlichen nicht angestiftet werden, sondern derjenige, der den Alkohol verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

 

Die Mitglieder des Ausschusses stimmen einmütig der Vertagung zu.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen