Auszug - Anlagen- und Uferschutz am Pichelssee
|
|
|
|
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Unteren Havel-Wasserstraße zwischen Kilometer 2,0, Einmündung des Unterhafens Spandau, und 4,0, Pichelsdorfer Gemünd, die Fahrgeschwindigkeit herabgesetzt wi
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass auf der Unteren Havel-Wasserstraße zwischen Kilometer 2,0, Einmündung des Unterhafens Spandau, und 4,0, Pichelsdorfer Gemünd, die Fahrgeschwindigkeit herabgesetzt wird, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden und dies durch entsprechende Beschilderung kenntlich zu machen oder eine Beschilderung berg- wie auch talwärts mit dem Tafelzeichen A9 „Sog und Wellenschlag vermeiden“ gemäß Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStr0) § 6.20 Nummer 1 Satz 2 Buchstabe e anzubringen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Beschluss: |
27.11.2013 |
Bezirksverordnetenversammlung |
ohne Änderungen in der BVV beschlossen |
|
Verantwortlich: |
| Bezirksamt |
|
Sachbearbeiter/-in: |
(alle) |
|
Termin: |
04.02.2014 |
|
Vermerk: |
|
|
|
|
|
|