Auszug - Umgehende Beschulung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft
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Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass - in den Bezirksämtern alle erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft schnellstmöglich nach ihrer Ankunft im Bezirk zu organisieren bzw. zum Schulbeginn in Ferienzeiten vorzubereiten,
- ein Verfahren entwickelt wird, durch das die Bezirksämter umgehend darüber informiert werden, wenn Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, die in einer bezirklichen Unterkunft für Asylbewerberinnen und -bewerber untergebracht waren, den Bezirk verlassen und
- die erforderlichen Voraussetzungen in den Bezirken geschaffen werden, Plätze und Kapazitäten für Zuzüge von Kindern und Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft zur Beschulung vorzuhalten.
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Beschluss: |
27.11.2013 |
Bezirksverordnetenversammlung |
Ablauf der Wahlperiode |
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Verantwortlich: |
| Bezirksamt |
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Sachbearbeiter/-in: |
(alle) |
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Termin: |
04.02.2014 |
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Vermerk: |
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