Auszug - Auswirkungen des am 28. August 2013 von der BVV Spandau verabschiedeten Haushaltsplanes 2014/2015 im Kapitel 4010 bei den Titeln 671 39, 671 61 und 684 25  

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 24.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Schneider erläutert, dass sie diesen Tagesordnungspunkt angemeldet hat, da sie nach der letzen Sitzung des JHA der Auffassung ist, die Streichungen im Haushaltsplan dringend im Ausschuss besprechen zussen, denn sie werden Auswirkungen im Jugendbereich des Bezirks haben. Bei der Jugendarbeit wurden 100.000 Euro für 2015 gekürzt, die nicht irgendwo aufgefangen und umverteilt werden können. Im Bereich Hilfen zur Erziehung, der seit jeher ein schwieriger Bereich ist, wurden pro Jahr 500.000 Euro gestrichen. Nach der letzten Sitzung des JHA ist dann in der BVV vom Bürgermeister erläutert worden, dass die Streichung in diesem Bereich auf seinen Vorschlag hin vorgenommen wurde und er konnte auf Nachfrage nicht erläutern, wie der Bereich momentan finanziell aufgestellt bzw. ob mit einem Defizit zu rechnen ist.

 

Auf die Frage, ob dieser Vorschlag mit dem betreffenden Fachbereich abgestimmt war, erklärt BzStR Hanke, dass die Auswirkungen dieser Veränderungen nur zu erahnen sind. Die Situation hat sich bei weitem nicht entschärft, sondern es ist eher das Gegenteil eingetreten. Die Fälle sind schwerer und intensiver und jeder weiß, dass es großen Einsatz und vielen Anstrengungen bedarf, um das Problem bei den Familien und den jungen Menschen in Bewegung halten zu können. Sein Ziel, die Menge an Geld der Nachsorge für HzE und Folgekosten zum Stillstand zu bringen und dafür mehr Geld in die Prävention investieren zu können, rückt damit wieder in die Ferne.

 

Auch er möchte, wenn es möglich wäre, 1 Mio. Euro aus dem HzE-Bereich einsparen, dieses Geld jedoch nicht in Baumaßnahmen investieren, sondern in die Jugend- und Familienarbeit als Präventionsarbeit. Wenn man der Auffassung ist, an diesen Haushaltstitel gehen zu können, dann müsste dies im Umkehrschluss auch für diesen Bereich in die Zukunftsarbeit investiert werden. Er macht einige Erläuterungen dazu und der Symbolik nach außen in diesem Bereich, egal um welche Summen es sich handelt.

 

Herr Tölke erklärt: So lange es die gesetzliche Grundlage im SGB VIII gibt, Hilfen zur Erziehung im derzeitigen Umfang zu gewährleisten, wird man zusehen, dass man das hinbekommt. Die momentane Hochrechnung nach Basiskorrektur zeigt, dass Ende des Jahres der Etat um 500.000 Euro überschritten wird. Das sind rund 1,5 % und eine Summe, die im Gesamtverhältnis relativ gut zu verkraften ist. Wenn jedoch die gekürzte halbe Million hinzukommt, dann ist der Bezirk bei 1 Mio. Euro. Mit den zusätzlich avisierten 400.000 Euro Neuverteilung seitens des Senats durch interne Budgetumverteilung sind es für das nächste Jahr rechnerisch 1,4 Mio. Euro Minus, mit denen man in das Jahr startet. Hier wird man ein großes Problem vor sich haben und er bittet den JHA, hier besonnen zu sein und sich an die Beschlüsse zu erinnern, wenn Ende des nächsten Jahres die 1,4 Mio. Euro nicht aufgefangen werden können. Dies ist dann nicht das Versagen der Jugendverwaltung und nicht das Versagen der engagierten Mitarbeiter.

 

Die Vorsitzende stört an der Thematik, dass bei den Kapiteln für die Jugendarbeit immer von Kürzungen gesprochen wird, denn wenn man hier das Budget von 2011/12 und 2013 ansieht, dann haben keine Kürzungen stattgefunden.

 

BzStR Hanke vertritt die Auffassung, dass in der Jugendförderung ein Stillstand und Rückschritt herrscht. Die Situation verändert sich dramatisch und man wird davon später überrollt. Das Geld müsste in diesem Bereich verdoppelt werden.

 

Bezv. Höhne spricht dagegen aus, dass zwar die Ansicht der Notwendigkeit von mehr Geld jeder teilt, jedoch das Geld nicht vorhanden ist und die Tatsachen in den Ausführungen des Stadtrates verdreht würden. Das Geld wird nicht für ein "schönes Rathaus" investiert, sondern in ein Raumkonzept, das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedet wurde. Dies beinhaltet Kosten über mehrere Jahre, die aufgrund hoher Infrastrukturmaßnahmen nötig sind. Das Gebäude in der Klosterstraße ist marode und ein Umzug ist notwendig, damit dieses Gebäude nicht sämtliche Sachmittel abverlangt. Eine energetische Sanierung ist hier von Spandau nicht zu leisten. Die Ansätze von 2014 und 2015 sind gleichbleibend und gegenüber dem Vorjahr hat eine Erhöhung im Bereich der Jugendarbeit stattgefunden. Sie erläutert die Haushaltssituation in Bezug auf die Mensen, die Kosten- und Leistungsrechnung und den Rechtsanspruch HzE aus dem SGB VIII, dessen Ausgleich auf dem Weg der Basiskorrektur geschaffen wird, auch wenn der Bezirk seinen Anteil daran tragen muss.

 

Zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen gab es für HzE eine positive Prognose für den Jahresabschluss 2013. Für die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses liegt die nächste Prognose vor, die negativ sein wird. Es bleibt abzuwarten, wie das am Jahresende abschließt, aber die Zusage, dass dies nicht zu Lasten der Abt. Jugend geht, steht genauso wie die Erwartungshaltung des Dienstherrn, dass die Mitarbeiter/-innen natürlich gehalten sind, Rechtsansprüche nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfüllen und alle Anträge, die da kommen, entsprechend zu bearbeiten. Nichts anderes ist von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu erwarten. BzStR Hanke als oberster Dienstherr seiner Abteilung sollte hier das entsprechende Signal aussenden.

 

Zur Personalsituation und der Frage, wo ein Ausgleich geschaffen werden muss, erläutert sie, dass es dem Bezirksamt bisher nicht möglich war, eine Gesamtpersonalplanung vorzulegen bzw. gab es von den einzelnen Dezernenten keine klaren Aussagen, in welcher Form Ausgleiche geschaffen werden müssen. Es gab von BzStR Hanke die Aussage im Haushaltsausschuss, dass sein Personal auskömmlich ist.

 

In einer anderen Diskussion jetzt davon zu sprechen, dass es ganz anders ist, verliert an Glaubwürdigkeit. An dieser Stelle kann man ihrer Auffassung nach nicht reden wie man möchte oder wer einem gerade gegenüber sitzt, sondern es geht hier darum, dass eine klare Haltung und Eindeutigkeit im Bezirk vorhanden sein muss. Die Eindeutigkeit und das Signal an das Jugendamt kann nur sein, dass sie ihre Arbeit ordentlich machen sollen mit dem Hinweis, dass sie Rückendeckung haben und an entsprechender Stelle hinterher keine entsprechenden Strafmaßnahmen zugewiesen werden.

 

BzStR Hanke führt aus, dass er jetzt jeden einzelnen Punkt der Bezv. Höhne erläutern und ausdiskutieren könnte und man feststellen würde, dass 90 % zu widerlegen sind. Er verwehrt sich dagegen, dass Bezv. Höhne fordert, dass seine Mitarbeiter im Jugendamt, die unter schlechten Rahmenbedingungen ihre Arbeit leisten, ihre Arbeit nur richtig machen sollen. Seine Mitarbeiter machen ihre Arbeit jeden Tag nach bestem Wissen und Gewissen.

 

Er erläutert die Haushaltsansätze der vergangenen Jahre an einem Beispiel von Versicherungen für Schüler, die aufgrund von Pflichtzahlungen niedrig gehalten wurden, weil sie am Ende des Jahres ohnehin über überplanmäßige Ausgaben finanziert werden müssen. Hier gibt es auch Beispiele in der Bauabteilung. Das hat nichts mit einer Misswirtschaft des Hauses zu tun, sondern man ist unverschuldet in Not geraten, weil vorher das Geld an alle anderen verteilt wurde.

 

Der Stadtrat bekennt, dass seine Fraktion vor Jahren noch ganz anders geredet hat, aber Bezv. Höhne immer diejenige war, die mehr gefordert hat. Es irritiert ihn, dass das jetzt nicht mehr gebraucht wird, denn jetzt sind die Mehrheiten in der Politik anders und sie könnte die Forderungen der letzten Jahre endlich durchsetzen. Mehrheiten und Macht hat etwas mit Verantwortung zu tun und er bittet Bezv. Höhne, die Verantwortung auch zu übernehmen und nicht immer wegzuschieben. Wenn sie der Auffassung ist, dass alles andere derzeit wichtiger ist als die Jugendarbeit, dann soll sie das so vertreten. Er ist davon überzeugt, dass das Gebäude Klosterstraße bis zur letzten Wahl nicht ganz oben auf der Agenda stand und das Haus, so wie die Bertolt-Brecht-Oberschule, die schon seit 10 Jahren abgerissen sein müsste, auch weitere 10 Jahre hält.

 

Die Vorsitzende merkt an, dass sie die Bezv. Höhne nicht so verstanden hat, die Mitarbeiter des Jugendamtes aufzufordern, endlich ihre Arbeit zu tun, sondern im Gegenteil die Unterstützung des Jugendhilfeausschusses garantiert, die Mitarbeiter des Jugendamtes in ihrer Arbeit zu unterstützen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses stehen, sie denkt hier für alle sprechen zu können, hinter den Mitarbeitern des Jugendamtes.

 

Bgd. Kroggel erklärt, dass er zu den haushaltsrechtlichen Angelegenheiten nichts sagen kann, jedoch an seine Frage aus der letzten Sitzung anknüpfen möchte bzw. um eine Prüfung durch das Rechtsamt bittet. Auch in der Vergangenheit gab es die Situation schon, dass die BVV in die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses eingegriffen hat. Es wäre ihm wichtig, egal welche Partei die Mehrheiten hat, eine rechtliche Klärung zu veranlassen, ob nach Beratung des Haushaltes durch den JHA noch Veränderungen zulässig sind. Nach seinem Wissensstand kann die BVV zwar sagen, dass der Jugendhaushalt 100.000 Euro weniger insgesamt bekommt, aber nicht in der Lage ist festzulegen, in welchem Bereich sie weggenommen werden dürfen. Dies ist für Bgd. Kroggel eine offene Frage, die ggf. den Beschluss infrage stellen würde.

 

Bgd. Lorch erwähnt, dass dies auch seine Rechtsinformation ist, die er aus dem Berliner Senat bei der Thematik in der vergangenen Woche erhalten hat.

 

Er spricht die Vorsitzende an, bevor er zum eigenen Thema kommt, weil es ihm wichtig ist, seine Enttäuschung auszusprechen, dass für die Bürgerdeputierten, obwohl ständig von Mitgliedern des JHA geredet wird, Informationen immer unter Geschäftliches erörtert werden oder die Dinge woanders entfacht werden, sie jedoch nie an vorderster Front informiert werden. Die Bürgerdeputierten und beratenden Mitglieder erhalten ihre Informationen immer irgendwoher rein zufällig und die Parteien haben grundsätzlich ein großes Vorspiel und können sich damit auseinandersetzen. Die Bgd. und berat. Mitglieder haben diese Möglichkeit nicht.

 

Weiterhin erklärt Bgd. Lorch der Bezv. Höhne, dass er es immer als schwierig empfindet, wenn sie aus anderen Ausschüssen zitiert. Es sind derzeit auch nur Themen wichtig, die man hier als Jugendhilfeausschuss beeinflussen kann. Dies fordert, dass man nach vorne sieht, unabhängig davon was in der Vergangenheit war.

 

Das Jobcenter hat einen klaren Zuwachs von 870 Bedarfsgemeinschaften in der Zeit von Januar 2012 bis Januar 2013 in Spandau benannt. Damit liegt Spandau vor Reinickendorf und Marzahn-Hellersdorf auf Platz eins aller Zuzüge. Man muss davon ausgehen, dass sich diese Zahl zum nächsten Haushalt verdoppeln wird, dass heißt als These, ohne Zahlen vorliegen zu haben, dass im laufenden Jahr 2013 weitere rund 800 Menschen in den Bezirk gekommen sind, wo man auch davon ausgehen muss, dass ein großer Anteil die Notwendigkeit hat, Hilfen zu Erziehung in Anspruch zu nehmen. Es ist auch bekannt, dass es in Bezug auf der Fallzahl von den jetzt 870 Bedarfsgemeinschaften, übertragen auf das nächste Jahr, 2014 schon rund 1 Mio. Euro Defizit bei gleicher Fallmenge und Kosten gibt.. Die Entgeltkommission des Landes Berlin hat jedoch bereits jetzt beschlossen, dass es eine Entgelterhöhung im Bereich Hilfen zu Erziehung für alle Entgelte geben wird. Bei der Fachleistung in den ambulanten Hilfen ist einer drastische Erhöhung zu erwarten, das heißt, dies kommt alles zu diesem derzeit hochgerechneten Defizit noch hinzu.

 

Es wäre im wichtig, sich im JHA darüber zu unterhalten, wie man mit diesem Wissen umgehen will und damit, dass Ende 2013 und erst recht in 2014/15 ein so hohes Defizit existierten wird. Es muss über die politischen Antworten und die Reaktionen darauf gesprochen werden. Es gibt jetzt die Chance, präventiv darauf zu reagieren und nicht in zwei Jahren wieder darüber nachzudenken, wo man kürzt, um wie auch in der Vergangenheit, die Schulden auszugleichen. Betroffen sind dann in erster Linie die Familien und die Kinder, die freien Träger und die Mitarbeiter des Jugendamtes. Es gibt jetzt die Chance zu diskutieren, wie man damit umgeht und welche Lösungsangebote man hat. Hier muss die Thematik der Beschlusslage, die derzeit herrscht, mit hinein und diejenigen müssen dann auch die politische Verantwortung übernehmen, wenn die Prognosen eintreffen. Dies kann dann nicht zu Lasten von Familien und Kindern und Kinder- und Jugendarbeit in diesem Bezirk gehen.

 

Bezv. Schneider erklärt, dass die Vorsitzende des JHA im vergangenen Jahr im Namen des gesamten JHA einen Brandbrief unterzeichnet hat, weil zu wenig Geld in der Jugendhilfe ist und unbedingt mehr gefordert werden muss. Die Vorsitzende braucht für den JHA keine Brandbriefe unterschreiben, wenn diese letztendlich wertlos sind. Aufgrund der Beratungen im JHA hat das Bezirksamt den Ansatz im Haushaltsplanentwurf bei diesen Titeln erhöht. Die Vorsitzende hat sich im Haushaltsausschuss dafür eingesetzt, dass dieser Entwurf so beschlossen wird. Obwohl es keine Gegenrede gab, hat die Zählgemeinschaft im HPR und in der BVV diese Erhöhung gekürzt. Für den JHA geht es hier im Vergleich zu der Vorlage im Ausschuss natürlich um eine Kürzung, über die hier auch gesprochen werden muss. Sie erläutert die Situation des JHA, der Beschlüsse fasst, die jedoch im Haushaltsausschuss sowie in der BVV mit anderen Mehrheiten jederzeit gekippt werden, auch wenn der Fachausschuss es anders sieht. Sie ist der Auffassung, dass der JHA trotzdem einen Beschluss verabschieden sollte, um ein Signal zu setzen.

 

Die Vorsitzende wird dem Antrag der Bgd. Kroggel und Lorch nachkommen und über den Vorsteher eine Prüfung durch das Rechtsamt veranlassen, ob die Beschlüsse des Haushaltsausschusses und der BVV ohne eine erneute Anhörung des JHA rechtmäßig waren.

 

In einer Diskussion, an der sich BzStR Hanke, Herr Tölke, die Bezv. Mross, Höhne, Kosiol, Schneider, Bgd. Kroggel und Lorch beteiligen, werden u. a. folgende Punkte angesprochen:

 

- Stellenwert des JHA ist unklar und muss für die Zukunft und die Diskussionen geregelt sein bzw. der Stellenwert ins Bewusstsein gerufen werden.

 

- Herr Tölke erläutert, dass zu wenig Geld eine Angebotsreduzierung in der Familienförderung und Jugendsozialarbeit auf der einen Seite beideutet und auf der anderen Seite müssten bei den HzE Verträge gekündigt, neue abgeschlossen und eine verstärkte Unterbringung außerhalb Berlins angestrebt werden.

 

- Bgd. Kroggel erwähnt und bittet zu beachten, dass von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen den einzelnen Bezirksämtern zugeordnet werden und über den ZEKO-Anteil zur Aufnahme in das geschützte Marktsegment überproportional nach Spandau geleitet werden. Schon hierüber ist zu vermuten, dass problembelastete Familien nach Spandau ziehen.

 

- Bgd. Lorch stellt fest, dass das Thema Inklusion erfordert, Mauern in den Köpfen einzureißen und anders zu denken. Auch der Jugendhilfeausschuss sollte nicht mehr die Säule im Kopf haben, dass auf der einen Seite die Jugendarbeit steht und auf der anderen Seite die Hilfen zur Erziehung. Jugendhilfe ist mehr als HzE. Deshalb kann man die Diskussion auch inhaltlich nicht voneinander trennen. Die erhöhte Basiskorrektur ist nicht der Verdienst, dass es mehr Geld gab, sondern es ist in den Vorjahren im Bezirk Spandau an Kindern, Jugendlichen und Familien auf dem Rücken der Mitarbeiter im ASD und der Mitarbeiter bei den freien Trägern eingespart worden. Der Erfolg war, dass jetzt mehr Geld zur Verfügung steht. Hier gibt es selbstverständlich Emotionen und die Entscheidungen der BVV sind wie ein Schlag ins Gesicht für alle, die daran beteiligt sind. Es kann nicht sein, dass von den Einschränkungen, die die Kinder, Jugendlichen, Familien und Mitarbeiter erfahren haben jetzt in den gewonnen Teil durch viel Durchhaltevermögen jemand eingreift, der bislang nicht an dem Prozess beteiligt war.

 

- Bgd. Baron stellt fest, dass im System etwas falsch sein muss, wenn im Jugendhilfeausschuss ein einstimmiger Beschluss gefasst wird und sich in der BVV Mehrheiten ergeben, die etwas anderes beschließen.

 

- Bezv. Paolini macht einige Ausführungen zu Abstimmungsverhalten in Ausschüssen und übergeordneten Gremien, die mit anderen Personen besetzt sind und jeder seine Abstimmung mit seinem Gewissen zu vereinbaren hat.

 

Nach einer durch die CDU-Fraktion beantragten Sitzungsunterbrechung von 17:28 - 17:35 Uhr und einer längeren Diskussion über einen Beschlussvorschlag der Fraktion der CDU und die haushaltstechnischen Auswirkungen eines solchen Beschlusses kommen die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses bei 9 Ja-Stimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Fraktion der Piraten, 5 Bgd.) und 5 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bezv. der Fraktion der GAL) überein, der Bezirksverordnetenversammlung folgende Dringlichkeitsbeschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses fordern das Bezirksamt auf, die Absenkung der Ansätze im Kapitel 4010 bei den Titeln 671 39, 67161, 684 25 um 100.000 Euro für 2015 und die Ansatzabsenkung von jeweils 500.000 Euro im Bereich HzE für 2014/2015 zurückzunehmen.

 

Eine Kürzung der Ansätze ist für uns als Fachausschuss nicht hinnehmbar.


 
 

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