Auszug - Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes VIII – B 11b für das Gelände zwischen Askanierring, Havelschanze, Schützenstraße, Neuendorfer Straße, Triftstraße, Eiswerderufer, Havel, Wröhmännerpark, Wröhmännerstraße, Neuendorfer Straße, Falkenseer Platz, Falkenseer Damm, inklusive der Grundstücke Schäferstraße 2, Neuendorfer Straße 6, 7, einer Teilfläche des Grundstücks Askanierring 154, 154 A, 155 Ecke Falkenseer Chaussee 8 sowie Abschnitten der Wröhmännerstraße und des Askanierrings mit Ausnahme der Kleingartenanlage Kleckersdorf, der Grundstücke Grundbuch von Spandau Blatt 19200 und 42358 (östlich der Kleingartenanlage Kleckersdorf), dem Koeltzepark mit Jugendfreizeitheim und der Straße Am Koeltzepark, einer Teilfläche der Schönwalder Straße und eines Abschnitts der Neuendorfer Straße im Bezirk Spandau, Ortsteile Spandau und Hakenfelde - Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.08.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:37 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Marten führt aus, der Bebauungsplan dient durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten der Stützung der städtebaulichen Bedeutung der Neustadt

 

Herr Marten führt aus, der Bebauungsplan dient durch den Ausschluss von Vergnügungsstätten der Stützung der städtebaulichen Bedeutung der Neustadt. Die öffentliche Auslegung fand vom 24.06. bis 23.07.2013 statt. Es haben vier Bürger/-innen sowie der Polizeipräsident Einsicht in die Planung genommen. Äußerungen sind nicht eingegangen. Vattenfall hat eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, welche keine Auswirkungen auf die Planung hat. Das Landesdenkmalamt wies darauf hin, mit den Denkmalen entsprechend umzugehen (d. h. Kennzeichnung). Da es sich bei dem vorliegenden Plan um einen Textbebauungsplan mit einer anderen Zielrichtung handelt, muss der Hinweis nicht berücksichtigt werden.

Seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erging ein Hinweis bezüglich der Änderung der Gesetzeslage aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts. Aus diesem Grund wird die Zitierung im Bebauungsplan angepasst.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zustimmend zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan_VIII-B11b (111 KB)    

 
 

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