Auszug - Information über den Sach- und Planungsstand der Sport- und Eventhalle - angemeldet durch BzStR Röding mit Schreiben vom 24.04.2013  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 11.1
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 07.05.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 17:45 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding berichtet, nachfolgend aufgeführte Kriterien wurden überprüft:

 

BzStR Röding berichtet, nachfolgend aufgeführte Kriterien wurden überprüft:

 

-          Einklang des Vorhabens mit dem Bebauungsplan

-          Verträglichkeitsuntersuchung

-          Vertragsstrafen

 

Im Auftrag des Bezirkes hat die Kanzlei DE WITT das Gutachten des Planungsrechtlers, der von den Investoren beauftragt wurde, überprüft. Sie ist zu der Einschätzung gekommen, dass das Vorhaben, so wie es jetzt dargestellt ist, mit einer städtebaulichen Befreiung machbar und vertretbar ist.

BzStR Röding zitiert aus dem Verträglichkeitsgutachten des Büros Dr. Lademann & Partner: "Insgesamt ist ein Lebensmitteldiscounter in Verbindung mit einer Sport- und Eventhalle am geplanten Standtort verträglich ansiedelbar."

Die Vertragsstrafen hinsichtlich der Fristen wurden verdoppelt. Es gibt eine zusätzliche Vertragsstrafe, falls die Mindestanzahl der Veranstaltungen, die von 12 auf 15 erhöht worden ist, nicht eingehalten wird. Des Weiteren gibt es eine Erhöhung der Gesamtvertragsstrafen auf 500.000,- ?, die nicht mehr gegen Planungsleistungen gegen gerechnet wird.

Auf dieser Grundlage ist die Änderung des städtebaulichen Vertrages gemäß Beschluss des Bezirksamtes am 07.05.2013 unterzeichnet worden.

Die diesbezügliche Bezirksamtsvorlage vom 30.04.2013 (incl. Anlagen) wird dem BVV-Büro als vertrauliche Unterlage übergeben. Die Mitglieder des Ausschusses haben die Möglichkeit, Einsicht in ein Exemplar im BVV-Büro zu nehmen. BzStR Röding betont die Vertraulichkeit der Unterlagen und weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Kopien gefertigt werden dürfen.

 

Die Nachfragen der Bezv. Christ und Domer werden von BzStR Röding beantwortet.


 
 

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