Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 11.03.2013 betr.: Erarbeitung der Rahmenbedingungen für die zukünftige Durchführung allgemeiner Wahlen zum Migrations- und Integrationsbeirat durch die wahlberechtigten Spandauerinnen und Spandauer - überwiesen in der19. BVV am 20.03.2013 zur Mitberatung für den Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraum- orientierung und Wohnen (Weitere Mitberatung hat der Integrationsausschuss.)
Bezv. Bayer begründet den Antrag der Fraktion der GAL und erklärt, für diesen Ausschuss keine Zuständigkeit zu erkennen.
BzStR Machulik bestätigt die Aussage des Bezv. Bayer bezüglich der Autorität des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten. Er erläutert, nach Rücksprache mit dem Geschäftsbereich 5 wird jede Art der Verbesserung von Rahmenbedingungen begrüßt. Wie bereits im Integrationsausschuss ausgeführt, hat der Fachbereich Wahlen jedoch definitiv nichts damit zu tun. Der Bezirk ist diesbezüglich abhängig von der Landeswahlleiterin. Diese sieht jegliche Idee, bezirkliche Ausschusswahlen oder Vertreterwahlen mit den allgemeinen Wahlen (Europaparlament, Deutscher Bundestag, Abgeordnetenhaus oder BVV) zu verbinden, als sehr kritisch und wird dies nicht zulassen. Eine eigene Entscheidung des Bezirkes mit dem bezirklichen Wahlleiter ist nicht möglich. Rahmenbedingungen für eine bessere Wahl sind jederzeit vorstellbar, aber als Wahl in Verbindung mit den Wahllokalen zu den allgemeinen Wahlen ist nicht umsetzbar.
Bezv. Hehn spricht sich im Namen der Fraktion der CDU inhaltlich für den Antrag aus. Er regt an, den Migrations- und Integrationsbeirat bereits im Vorfeld in die Beratung mit einzubeziehen. Aus diesem Grund beantragt er die Vertagung des Antrages.
In der weiteren Debatte, an der sich BzStR Machulik, die Bezv. Paolini, Kessling und Bayer beteiligen, bestätigt sich die Feststellung der Nichtzuständigkeit dieses Ausschusses.
Bezv. B. Meißner zieht den Antrag der Fraktion der CDU auf Vertagung zurück.
Abschließend kommen die Mitglieder des Ausschusses aufgrund der Erläuterungen des BzStR Machulik einstimmig überein, dem Ausschuss für Zentrale Aufgaben, Sozialraumorientierung und Wohnen in Form eines Protokollauszuges mitzuteilen, dass eine Mitberatung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten nicht gegeben ist. |
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