Auszug - Antrag der Fraktion der CDU vom 14.11.2012 betr. Bildungs- und Teilhabepaket an Spandauer Schulen ausbauen - überwiesen in der 16. BVV-Sitzung am 28.11.2012 zur Mitberatung für den Ausschuss für Bildung und Kultur   

 
 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 22.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0462/XIX Bildungs- und Teilhabepaket an Spandauer Schulen ausbauen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Hanke
Verfasser:BzStR Hanke 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bgd

 

Bgd. Kroggel stellt fest, dass dieser Antrag sehr zu unterstützen ist, er jedoch in diesem Zusammenhang auf zwei Problemlagen hinweisen möchte. Bei der Beschäftigung mit diesem Antrag ist ihm die Problematik aufgefallen, die damit nicht direkt im Zusammenhang steht, aber man muss wissen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB VIII-Bereich keine Anwendung findet. Das führt dazu, dass bei dem Thema Klassenfahrten die Situation so ist, dass in dem Tagessatz ein sehr geringer Anteil an solchen Fahrten enthalten ist und dieser nicht ausreicht. Es stellt sich die Frage, ob es sinnvoller wäre, diese ganzen Dinge zu entzerren. Es führt dazu, dass auch Jugendliche, die im Heimbereich sind, nicht ohne Weiteres an den Klassenfahrten mit den entsprechenden Kosten teilnehmen können bzw. es problematisch wird. Wenn sie jobben möchten, um das Geld selbst zu verdienen, ist die Regelung, die aus dem SGB II für Schüler gültig ist, im SGB VIII auch nicht greifen, sondern da von jedem Euro, den sich jemand auch als Schüler erarbeitet, 75 % abgeführt werden müssen, um die Kosten der Jugendhilfe zu decken.

 

Ansonsten weist er auf die Lernförderung insoweit hin, dass er, so sehr er das Paket von der Zielrichtung her begrüßt, ist es ein echtes "Bürokratiemonster" geworden und die Probleme liegen sehr stark im Schulbereich. In seiner täglichen Beratungssituation bekommt er ständig mit, welche Probleme zwischen Jobcenter, Schule und den betroffenen Eltern entstehen, so dass er zwar den vorliegenden Antrag unterstützt, aber auch sagt, wie schwierig es ist, an die Unterstützung zu kommen, weil oft auch Lehrer gar nicht genau bescheid wissen.

 

Bezv. Schneider führt aus, dass dieses Thema auch Spandauer Thema ist, weil es auch Spandauer Kinder betrifft und man sollte diese Thematik dringend an die höhere Ebene weitergegeben werden muss, weil es hier nicht bewegt werden kann.

 

Nach den Ausführungen der Bezv. Höhne, diesen Antrag künftig in Eigenbefassung ggf. auszuweiten, und dem Vorschlag einer Veränderung des Antragstextes, kommt der Jugendhilfeausschuss einstimmig überein, dem Ausschuss für Bildung und Kultur folgende Empfehlung für eine Beschlussempfehlung an die BVV abzugeben:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag wird in folgender Fassung angenommen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass das Bildungs- und Teilhabepaket an Spandauer Schulen stärker genutzt wird. Dazu sollen alle Schulen nochmals informiert werden und sich binnen drei Monaten zurückmelden, welche Kooperationspartnerschaften im BuT bestehen. Insbesondere das Angebot der Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist, soll in Spandau ausgeweitet werden. Den Schulen ist hierbei organisatorische Hilfe, z.B. in Form eines Musterkooperationsvertrages, zu leisten. Zudem soll eine Flexibilisierung hinsichtlich der "Zusätzlichkeit" der Lernförderung im Regelunterricht mit der Hälfte der Förderstundenzahl stattfinden.


Beschluss:

 


 
 

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