Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:40 - 19:26 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Gustke erläutert, dass es im Seniorenhaus Pro Seniore große Probleme gab und gibt, in der Art, dass pflegebedürftige Senioren durch das dortige Pflegepersonal etwas unsanft behandelt werden. Auf die Nachfrage, was dagegen getan werden kann, antwortet Herr Fischer, dass sich dieser Fall in der Zuständigkeit des Bereiches Soziales und Gesundheit befindet und an die Amtsärztin weitergeleitet wurde.

 

BzStR Vogt erklärt, dass die Heimaufsicht zuständig ist.

 

Die Nachfrage des Bezv. Gustke, ob auch unangemeldete Besichtigungen der Heimaufsicht stattfinden, beantwortet BzStR Vogt mit ja.

 

Herr Trautmann führt aus, dass die Seniorenvertretung sich damit beschäftigt und unmittelbar nach einem Vorfall mit der Heimleitung gesprochen hat. Die betreffende Mitarbeiterin ist aus dem Dienst entfernt worden. Die Kriminalpolizei behandelt die Angelegenheit.

Die Seniorenvertretung hat diesen Vorfall zum Anlass genommen, um sich u. a. mit dem Thema der Gewalt in der Pflege, als eines der Arbeitsziele im Jahr 2013, zu befassen. Es muss eine Sensibilisierung der Bevölkerung stattfinden.

 

BzStR Vogt teilt mit, dass die Sitzungen der Trägerversammlung am 08.03., 07.06., 06.09. und 06.12.2013 stattfinden. In diesem Zusammenhang wäre es zweckmäßig, wenn Herr Leitke, im Nachgang zu diesen Sitzungen der Trägerversammlung, dem Ausschuss aus dem Jobcenter berichtet.

 

Bezv. Höhne äußert, dass das Jobcenter in der Vergangenheit ein- bis zweimal im Ausschuss berichtet hat. Die Frage wäre, ob wirklich eine Berichterstattung nach den Sitzungen der Trägerversammlung nötig ist, oder eine Berichterstattung im Sommer ausreicht.

 

Der Vorsitzende Bezv. Kessling schlägt vor, dass die weitere Vorgehensweise in der nächsten Sitzung koordiniert wird.

 

Auf die Nachfrage der Bezv. Höhne, betr. der Anzahl der Minijob Anmeldungen bei der Hilfe zur Pflege, antwortet Herr Fischer, dass es insgesamt 15 Anmeldungen sind. Es gibt rechtliche Gründe dafür, warum sich das auf den Personenkreis beschränkt.


 
 

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