Auszug - Bericht aus der Trägerversammlung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 2
Gremium: Soziales Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 16.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 16:40 - 19:26 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Vogt berichtet, in Vertretung für den BzBm Kleebank, dass der Antrag zur Verfügungsstellung der Protokolle der Trägerversammlung vom Bezirksamt beanstandet wurde

 

BzStR Vogt berichtet, in Vertretung für BzBm Kleebank, dass der Antrag zur Verfügungstellung der Protokolle der Trägerversammlung vom Bezirksamt beanstandet wurde. Das Beanstandungsverfahren wurde aber vom Bezirksamt nach nochmaliger Überprüfung beendet.

Der Beschluss ist zwar gültig, aber nach Auffassung des Rechtsamtes nicht umsetzbar. Dazu wird es vermutlich im Februar einen Zwischen- oder Schlussbericht geben, der für die weiteren Beratungen über die Verfahrensweise abzuwarten ist.

Das Rechtsamt vertritt weiterhin die Meinung, dass Dinge aus der Trägerversammlung, die nichtöffentlich tagt, nicht weiter zu geben sind.

Eine Änderung des Protokolls der Trägerversammlung soll erfolgen. Der Vorsitzende der Trägerversammlung hat in der letzten Sitzung einen entsprechenden Vorschlag eingebracht, der noch nicht behandelt wurde, aber frühestens in der nächsten Sitzung am 08.03.2013 behandelt werden könnte.

 

Im Jahr 2010 wurde auf Betreiben der damaligen Bezirksstadträtin, die Senatsverwaltung um Stellungnahme gebeten, wie sie das Verhältnis der Bezirksverordnetenversammlung zum Jobcenter sieht. Es wurde eine Auffassung dargestellt, die in etwa das wiedergibt, was bis jetzt so weitgehend verbreitet wird, dass eine Weitergabe von Informationen nicht vorgesehen ist.

Auf die Nachfrage an die Senatsverwaltung, ob diese Rechtsauffassung weiter getragen wird, wurde mitgeteilt, dass dies überprüft wird.

Dazu gibt es inzwischen ein Gutachten, das durch die Senatsverwaltung im Jahr 2010 in Auftrag gegeben und von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGST) erstellt wurde. Das Gutachten beleuchtet das gesamte Verfahren in Berlin, die Organisation von der Kommune zur Bundesanstalt, mit den Fragen, was sinnvoll ist, wie viel Jobcenter gebraucht und welche Strukturen benötigt werden.

Dieses Gutachten ist noch nicht veröffentlich worden, da noch eine Beratung durch die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft, für Gesundheit und Soziales sowie für Finanzen durchgeführt wird.


 
 

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