Auszug - Vorstellung der Ergebnisse der Biotoptypenkartierung Griesinger Straße - angemeldet durch die Fraktion der GAL
Auf die Frage des Bezv. Sonnenberg-Westeson, wie bei der Bebauung des Grundstückes, mit den streng geschützten Biotopen, insbesondere der Magerrasenflächen, umgegangen wird, antwortet Frau Hube, dass der Bebauungsplan in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde aufgestellt worden ist. Es hat mehrere Gutachten und fachspezifische Gutachten zu den Biotopen und zu den besonders geschützten Tierarten gegeben. In dem dortigen Waldbiotop befinden sich die wertvollsten Ansammlungen von Biotoptypen und Tieren, neben dem Großbaumbestand. Bei den Sandtrockenrasen handelt es sich um Wald. Im Bebauungsplan wird er als Privatwald festgeschrieben. Das bedeutet, dass der Wald eingezäunt bleibt und der Grundstücksbesitzer muss sowohl auf den Waldcharakter achten, als auch auf die besonders geschützten Biotope, die nicht verändert werden dürfen. Ob durch die andere Nutzung in irgendeiner Form Beeinträchtigungen künftig erfolgen, ist nicht bekannt. Die untere Naturschutzbehörde müsste besonders geschützte Biotope auch regelmäßig begehen, betrachten und mit den Privateigentümern in Verbindung treten, aber das ist durch den geringen Personalabstand so gut wie unmöglich. Es werden ab und zu Ersatzpflanzungen mit Hilfe von Praktikanten überwacht. Die verschiedenen schützenswerten Bestandteile sind sorgfältig kartiert und die Wertigkeit bestätigt worden.
Die Nachfrage des Bezv. Sonnenberg-Westeson wird von BzStR Röding und Frau Hube beantwortet. |
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