Auszug - Antrag der Fraktion der GAL vom 14.05.2012 betr.: Erlass von Richtlinien zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus für das Land Berlin als Voraussetzung für die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB - überwiesen in der 11. BVV am 23.05.2012 - vertagt in 5. Sitzung am 05.06.2012  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 04.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0230/XIX Erlass von Richtlinien zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus für das Land Berlin als Voraussetzung für die Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Bayer begründet den Antrag der Fraktion der GAL.

 

In Beantwortung der Frage der Bezv. Christ nach dem Arbeitsstand zum Erlass der Richtlinien teilt BzStR Röding mit, dass ihm dies nicht bekannt ist.

 

Herr Schulte erläutert die diesbezügliche Problematik. Im Bezirk Spandau gibt es 46.000 Transferleistungsempfänger/-innen.

 

BzStR Röding weist darauf hin, die Wohnungspolitik des Landes Berlin zielt nicht darauf ab, Richtlinien zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus zu beschließen, sondern Vereinbarungen mit den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften zu treffen. Aus seiner Sicht gehört der vorliegende Antrag eher ins Abgeordnetenhaus.

 

In der Diskussion, an der sich BzStR Röding, die Bezv. Harju, Domer, Koza und Bayer sowie Bgd. Ließfeld beteiligen, regt Bezv. Domer an, den Antrag eventuell zurückzuziehen bzw. in der heutigen Sitzung zu vertagen und mit den Landespolitikern das Thema zu diskutieren.

 

Bezv. Koza stimmt der Anregung der Bezv. Domer zu und gibt seinerseits zu bedenken, ob der Antrag in vorliegender Form aufrecht erhalten werden kann.

 

Abschließend kommt der Ausschuss überein, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.


 
 

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