Auszug - Vorlage - zur Kenntnisnahme - (19. Zwischenbericht) vom 13.02.2012 betr.: Einbürgerung bürgerfern ? - Wir sagen nein (Beschluss der BVV v. 18.06.2003 - Drks. Nr. 1444/XVII -) - überwiesen in der 5. BVV am 22.02.2012 auf Antrag der Fraktion der GAL  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 4
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 16:05 - 16:34 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0313/XVIII Einbürgerung bürgerfern ? - Wir sagen nein
(Beschluss der BVV v. 18.06.2003 - Drks. Nr. 1444/XVII -)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
Verfasser:J u c h e m 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:BzBm Kleebank
 
Wortprotokoll

BzStR Machulik beantwortet die Nachfragen des Bezv

 

BzStR Machulik beantwortet die Nachfragen des Bezv. Bayer nach Einzelheiten.

 

Bezv. Juchem verliest den Ursprungsantrag der Fraktion der CDU vom 17.06.2003 und erläutert, dass eine Zielvereinbarung nicht Inhalt dieses Antrages war.

 

BzStR Machulik stellt fest, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung Überlegungen zur Zentralisierung der Einbürgerungen bestanden. Da dies nicht umgesetzt wurde, müsste der Antrag theoretisch als erledigt angesehen werden. Warum die Rahmenzielvereinbarung zum Gegenstand der Zwischenberichte wurde, entzieht sich seiner Kenntnis.

 

Bezv. Meißner, B. schlägt vor, die Vorlage - zur Kenntnisnahme - als Schlussbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Gemäß dem Antrag des Bezv. Bayer wird künftig unter dem Tagesordnungspunkt "Mitteilungen des Bezirksamtes" über die Rahmenzielvereinbarung Bericht erstattet.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen einstimmig überein, der BVV folgende Beschlussempfehlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Vorlage - zur Kenntnisnahme - (19. Zwischenbericht) vom 13.02.2012 ist als Schlussbericht anzusehen.


 
 

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