Auszug - Bebauungsplan 5-83 für eine mittlere Teilfläche des Flurstücks 2313, Gemarkung Staaken, Flur 1, westlich der Straße Am Zeppelinpark im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffent- lichkeit gemäß § 3Abs. 2 BauGB - Erklärung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung einer Fertigungshalle
Herr Marten stellt fest, dass das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit mit den Ergebnissen zu den Bebauungsplänen VIII-432 ba und 5-80 VE identisch ist.
Die Auslegung wurde vom 25.07. bis 24.08.2011 durchgeführt. Es haben sich ein Bürger, das Tiefbauamt, das Naturschutz- und Grünflächenamt, das Umweltamt und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geäußert. Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) hatte telefonisch nachgefragt. Ihr wurden die Unterlagen zugeschickt. Eine Stellungnahme ist nicht erfolgt.
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen haben keine Auswirkungen auf den Bebauungsplan.
Die Erklärung der Planreife bezieht sich auf die Errichtung einer Produktionshalle mit dazugehörigen Einrichtungen (u. a. 5 Stellplätze). Das Nutzungsmaß beträgt 0,15 GRZ (weit unter dem Möglichen). Da der Bebauungsplan vom Investor anerkannt wurde, die Erschließung gesichert und der städtebauliche Vertrag geschlossen ist, sind alle Voraussetzungen für die Planreifeerklärung erfüllt.
Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Information zur Öffentlichkeitsbeteiligung zustimmend zur Kenntnis und erklären einstimmig die Planreife gem. § 33 Abs. 1 BauGB für die Errichtung der Fertigungshalle. |
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