Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
außerordentliche öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.09.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 16:25 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv

 

In Beantwortung der Nachfrage der Bezv. Harju aus der 52. Sitzung informiert Herr Schulte über die finanztechnischen Gegebenheiten bezüglich der Baukosten für das Paul-Schneider-Haus. Die Baukostensumme beträgt insgesamt 652.000,- €, von denen die Luther-Gemeinde rd. 182.000,- € trägt. Die Gesamtsumme gliedert sich auf zwei Bauabschnitte. Rund 225.000,- € (mit einem Eigenanteil von 54.870,- €) entfallen auf den ersten und ca. 426.000,- € (mit einem Eigenanteil von 127.850,- €) auf den zweiten Bauabschnitt.

 

Zum Thema Planungsrecht für das Gebiet Scharfe Lanke erläutert BzStR Röding, die aufgehängten Bebauungspläne sind zwar alt, aber noch immer gültig. In den Wasserbereichen existiert die Sondergebietsausweisung, in der ausnahmsweise auch Wohnen zulässig ist. Bei der Beurteilung von Einzelvorhaben muss berücksichtigt werden, was in der Umgebung in den letzten Jahren passiert ist. Bauanträge liegen dem Bezirksamt derzeit nicht vor.

 

Bezv. Steinig spricht sich für den Erhalt der Wassersportflächen aus und bittet um Darlegung der Möglichkeiten, ob und wie darauf Einfluss genommen werden kann.

 

Herr Schulte schildert die planungsrechtliche Situation. Alle wassersportgebundenen Flächen, so wie sie im Baunutzungsplan mehrheitlich entsprechend dargestellt sind, werden als öffentlicher Belang angesehen. Da der Bebauungsplan aus sich heraus gültig und rechtskräftig ist, kann ein Wohnbauvorhaben nur dann abgelehnt werden, wenn das Regel-Ausnahme-Verhältnis nicht mehr gewahrt ist. Das heißt, wenn das Gebiet nicht mehr durch Wassersport geprägt ist, sondern umzukippen droht in ein Wohngebiet, liegt ein städtebaulicher Grund (nur dieser darf Anwendung finden) zur Ablehnung vor.

 

Aufgrund der Bitte der Bezv. Harju berichtet BzStR Röding über den Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-46 VE (Halbinsel Groß-Glienicker See).

Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wurde nachgefragt, inwieweit die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes aufgrund des Bebauungsplanes verändert werden müssen. Ende August 2011 erging die Antwort. Es wird zu keiner Beanstandung im Anzeigeverfahren führen, wenn der Bebauungsplan so fortgesetzt wird, wie er derzeit in der Planung ist.


 
 

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