Auszug - Förderung Freier Träger im I. Quartal 2012
BzStR Meys informiert die Mitglieder des Ausschusses darüber dass der Fachdienst Service im Jugendamt und die Serviceeinheit Finanzen im Bezirksamt der Auffassung waren, dass die Projekte der Freien Träger für den Bereich Jugendarbeit im Jahre 2012 zu Beginn des Jahres nicht gefördert werden kann, weil es noch kein Haushaltsgesetz gibt. Daraufhin hat sie die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung angeschrieben und am Freitag in der Runde der Jugendstadträte hat der Leiter des Rechtsreferates ihr gegenüber geäußert, dass er ihre Auffassung teilt und weiter gefördert werden kann, jedoch nur die bestehenden Projekte. Die Förderung bestehender Projekte der Jugendarbeit ist dann unter dem Artikel 89 VvB zu subsumieren (Erhalt bestehender Einrichtungen). Die Finanzverwaltung ist der gleichen Auffassung.
Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses kommen einstimmig überein der Bezirksverordnetenversammlung folgende Beschlussempfehlung in Eigenbefassung vorzulegen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt,
a) die Förderung der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe im ersten Quartal 2012 entsprechend der Förderung im Haushaltsjahr 2011 fortzuführen und hierzu alle erforderlichen Schritte einzuleiten;
b) die Voraussetzungen für eine Beschlussfassung des neu gewählten JHA der XIX. Wahlperiode über die Förderung der Freien Träger der Jugendhilfe in den Haushaltsjahren 2011/12 noch im Jahr 2011 zu schaffen;
c) die freien Träger über die Verlängerung des Förderzeitraumes unter Beibehaltung der Fristsetzung der Abgabe der Anträge für die Haushaltsjahre 2011/12 zu informieren. |
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