Auszug - Nachhaltige Entwicklung im Sanierungsgebiet Wilhelmstadt sichern - überörtlichen LKW-Verkehr ausschließen (Antrag der Fraktion der GAL vom 16.05.2011) - überwiesen in der 49. BVV am 25.05.2011  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 21
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 21.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:38 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2821/XVIII Nachhaltige Entwicklung im Sanierungsgebiet Wilhelmstadt sichern - überörtlichen LKW-Verkehr ausschließen
(Antrag der Fraktion der GAL vom 16.05.2011)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBauen, Verkehr und Gebäudemanagement
Verfasser:L i e d t k e 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Bezv

 

Bezv. Harju begründet den Antrag der Fraktion der GAL.

 

Bezv. Anders stellt fest, dass dieser Antrag keine neue Thematik aufwirft. Seinerzeit stellte sich heraus, dass die Umsetzung nicht machbar ist, da das Gebiet zu groß ist. Derzeit läuft ein Konzept mit dem Südhafen und hier sollte erst einmal die Entwicklung abgewartet werden. Es wird angeregt den Antrag zu vertagen.

 

Bezv. Czarnetzki berichtet, dass sich die Fahrer der Speditionsfirma Pohl vorbildlich verhalten, denn sie fahren nicht über die Pichelsdorfer Straße oder Weißenburger Straße. Der übrige Schwerlastverkehr für die Anlieferung muss von dem Durchgangsverkehr differenziert werden.

 

BzStR Röding informiert, dass der Gesamtbereich der Wilhelmstadt von der Senatsverwaltung untersucht wurde mit dem Ergebnis, in der Weißenburger Straße ein Lkw-Verbot auszusprechen. Dieses wird voraussichtlich noch in diesem Jahr umgesetzt.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen nach einer kurzen Diskussion an der sich die Bezv. Schaub, Liedtke, Koza und Harju beteiligen einstimmig überein, folgende Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag ist durch Tätigwerden der Senatsverwaltung als erledigt anzusehen.


 
 

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