Auszug - Aktueller Sachstand zum Bebauungsplan 5-39 und Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der BEHALA - beantragt durch BzStR Röding in 48. Sitzung am 05.04.2011  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:15 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Schulte weist einleitend darauf hin, dass unter diesem Tagesordnungspunkt zum einen die weitere Verfahrensweise mit dem Bebauungsplan 5-39 (Götelstraße) erläutert und zum anderen über das Gespräch mit der BEHALA bei der Senatsverwaltung für Stadtent

 

Herr Schulte weist einleitend darauf hin, dass unter diesem Tagesordnungspunkt zum einen die weitere Verfahrensweise mit dem Bebauungsplan 5-39 (Götelstraße) erläutert und zum anderen über das Gespräch mit der BEHALA bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung informiert werden soll. Letzteres wird im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung erfolgen.

 

Am 25.03.2011 wurde mit den Eigentümern/Betroffenen zum Bebauungsplan 5-39 ein Informationsgespräch geführt. Insbesondere wurden die Ergebnisse der erneuten schalltechnischen Untersuchung vorgestellt. Diese beruhte auf Messwerten, auf Genehmigungsbescheiden und auf Standardwerten.

Das Ergebnis stellte sich so dar, dass die schalltechnischen Orientierungswerte am Tag immer eingehalten wurden. Nur in den Nachtstunden konnte eine Überschreitung um bis zu 4,6 dB festgestellt werden. Dieser Wert tritt lediglich in einem kleinen Planbereich im nordöstlichen Abschnitt auf. Zu betonen ist, dass das von der BEHALA beklagte Grundstück, davon nicht betroffen ist.

Aufgrund dieses Wertes kommt es nicht zum Scheitern der Planung. Die bauplanerische Feinsteuerung erlaubt es, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, sodass eine Wohnbebauung zulässig ist.

Im vorliegenden Fall wird es eine textliche Festsetzung geben. Diese beinhaltet, dass in Abhängigkeit der Wohnungsgröße mindestens ein Aufenthaltsraum Lärm abgewandt sein muss oder wahlweise, um die Frischluftzufuhr bei geschlossenen Fenstern zu gewährleisten, eine technische Möglichkeit, wie schallgedämmte Lüftungseinheiten, verwendet wird.

 

Von Seiten der Eigentümer/Betroffenen gab es keinen Widerspruch.

Des Weiteren wurde ihnen die Zeitschiene dargestellt und erläutert, dass mit der Festsetzung bzw. erneuten Planreife im Frühjahr 2012 zu rechnen ist.

 

Der nächste Schritt der inhaltlichen Ausarbeitung ist die Trägerbeteiligung.

 

Bezv. Steinig fragt nach, ob der Gutachter bei der Ermittlung der Lärmwerte auch den im Konzept der BEHALA als mögliche Nutzung enthaltenen Schrottumschlagplatz berücksichtigt hat. Sie bringt zum Ausdruck, dass bei einer derartigen Nutzung der für ein solches Hafengebiet vorgesehene Wert von 60 dB wahrscheinlich weit überschritten wird.

 

Herr Schulte stellt dar, dem Lärmgutachter wurden alle erdenklichen Entwicklungsumstände mitgeteilt und es ist davon auszugehen, dass diese umfänglich im Gutachten Niederschlag gefunden haben. Er wird dies jedoch nochmals prüfen.

 

Des Weiteren teilt Herr Schulte mit, dass das Gutachten vom Umweltamt noch mal geprüft und bestätigt wurde. Der Spandauer Südhafen soll Schwerpunkt für den Papierumschlag werden, der dann auf der Südseite bei der Firma Pohl & Co stattfinden wird.


 
 

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