Auszug - Mitteilungen des Bezirksamtes  

 
 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: außerordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR'in Meys teilt mit:

 

BzStR'in Meys teilt mit:

 

a)      Frau Loh ist amtierende Jugendamtsdirektorin und wird das Amt so lange wahrnehmen bis die Stelle neu besetzt wird.

 

b)      Am vergangenen Freitag ist in der Runde der Berliner Jugendstadträte ein Projekt "Bildungsinitiative Querformat" vorgestellt worden. Es soll Initiativen in den Bezirken und dem Land Berlin entwickeln mit dem Ziel: Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt für die Kinder- und Jugendhilfe. Dem voraus geht ein Beschluss des Abgeordnetenhauses, in dem die Abgeordneten forderten, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Homophobie. Die Jugendstadträte sind am Freitag über dieses Projekt informiert worden und es soll noch in diesem Jahr eine erste Auftaktveranstaltung in den Bezirken gemacht werden. Dies ist natürlich sehr problematisch für die Organisation für Räumlichkeiten, Einladungen, Begrüßung durch die Stadträtin, wenn man so kurzfristig in Kenntnis gesetzt wird.

BzStR'in Meys fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob diese Auftaktveranstaltung eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses sein kann, in der die Initiatoren ihr Projekt vorstellen. Es gibt eine Terminvorschlagliste der Initiatoren. Nach einer kurzen Diskussion stellt die Vorsitzende fest, dass sie bis zur nächsten Sitzung klären wird, wie viele Leute daran teilnehmen sollen und ob die Möglichkeit besteht, diese Auftaktveranstaltung in die Außensitzung des JHA im Jugendberatungshaus zu integrieren. Darüber soll dann in der nächsten Ausschusssitzung entschieden werden.

c)      In der Jugendstadträtesitzung am vergangenen Freitag wurde auch über ein Modell gesprochen zur Budgetierung der Produkte für die Jugendarbeit öffentlicher und freier Träger. Das Modell, was vorliegt, würde Spandau benachteiligen. Auf ihr Drängen hin hat Herr Donner sie in dieser Sitzung begleiten dürfen, da es um komplizierte Berechnungsmodelle geht. Es konnte von Spandauer Seite klar gemacht werden, dass der vorliegende Entwurf überarbeitungswürdig ist. Eine Überarbeitung wird stattfinden.

BzStR'in Meys beantwortet die Fragen der Bezv. Schneider, Höhne und Bgd. Schatz nach Einzelheiten und Frau Loh erläutert den Mitgliedern die Begründung von 12 Arbeitsgruppen durch die Jugendamtskirektoren. Diese Arbeitsgruppe wird vom Jugendamtsdirektor aus Friedrichshain-Kreuzberg geleitet und beinhaltet den Schwerpunkt Kosten- und Leistungsrechnung sowie Flächenmodellrechnung.

Bezv. Bewig bittet, dass es weiterhin regelmäßige Berichterstattungen im Ausschuss gibt, damit man auf dem Laufenden ist und hier evtl. als JHA auch ein Votum abgeben kann oder auch über andere politische Kontake etwas bewegen kann.

Die Mitglieder des Ausschusses kommen überein, diese Thematik auf die Tagesordnung zu setzen, wenn das Modell überarbeitet wurde.

d)      Weiterhin wurde in der Sitzung der Jugendstadträte eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, die den Auftrag erhält, die bereits vorliegenden Vorschläge für ein Musterjugendamt zu ergänzen mit Vorschlägen für eine Personalbemessungssystem und eine einheitliche Ausstattung im Personalbereich der Berliner Jugendämter. Allerdings wird sich in der Realität kein Bezirksbürgermeister vorschreiben lassen, wo er sein Personal einzusetzen hat und die Bezirke sind hier noch selbstständig und sollten hier auch weiterhin selbstständig agieren und entscheiden können.

e)      Das Bezirksamt ist in seiner Sitzung heute Morgen von BzStR'in Kleineidam darüber informiert worden, dass die Senatsverwaltung für Finanzen vermutet, dass das Konsolidierungskonzept des Bezirks Spandau von ihnen nicht akzeptiert. Um die beschränkende Wirkung der deshalb absehbaren vorläufigen Haushaltswirtschaft ab dem 01.01.2011 nicht zu gefährden, sieht sich die Staatssekretärin veranlasst, von ihren Befugnissen nach § 41 Abs. 1 LHO gebrauch zu machen. Ab sofort dürfen vom Bezirksamt Spandau keine Verpflichtungen mehr zu Lasten des Haushaltsjahres 2011 für solche Maßnahmen eingegangen werden, für die unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltswirtschaft auch keine Ausgaben geleistet werden dürfen.

Für den Bezirk bedeutet dies, dass es noch etwas strenger zu handhaben ist als die Haushaltssperre, die der Bezirk sich auferlegt hat. Bei der Haushaltssperre muss alles nach Artikel 89 Abs. 1 VvB geregelt werden. Das Bezirksamt muss jetzt alles, was der Bezirk meint, zusätzlich anschaffen oder einrichten zu müssen, von der Senatsverwaltung genehmigen lassen. Für die Förderung Freier Träger für das Jahr 2011 bedeutet das, dass weiter gefördert werden darf im dem Umfang wie 2010, aber Zuwendungsbescheide dürfen nur für 6 Monate gewährt werden und Honorarverträge dürfen nur monatlich abgeschlossen werden.


 
 

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