Auszug - Bericht aus der Trägervertretung  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales, Gesundheit und Seniorenfragen Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 29.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Matz berichtet:

 

BzStR Matz berichtet:

 

Ø         Bei den Vergleichszahlen, die die Arbeitsagentur für Arbeit und die Senatsverwaltung vorgelegt haben, ist das JobCenter Spandau in diesem Jahr sehr gut dabei den Eingliederungstitel für die Eingliederungsleistung zu verausgaben. Angestrebt wird immer nah an die 100 % heranzukommen.

              Aktuell wurden in Spandau im öffentlichen Beschäftigungssektor 361 Menschen in einer Tätigkeit untergebracht (Im Vergleich: Charlottenburg-Wilmersdorf mit 167, Reinickendorf mit 173 und Steglitz-Zehlendorf mit 129). Das sind gleichzeitig 9,3 % aller Beschäftigten in den 12 Berliner Bezirken. Der Anteil Spandaus an den Einwohnern Berlins liegt bei 6,5 %. Der Anteil Spandaus an den Personen, die auf Leistung des JobCenters in Berlin angewiesen sind, liegt bei 7,5 %.

Bei den schon eingegangen Bindungen für das Jahr 2011 liegt der Anteil Spandaus an ganz Berlin noch höher und zwar bei 10,6 %. Mehr geht als einer von 12 Bezirken nun schon wirklich nicht mehr. Das reicht aber trotzdem nicht, weil das Geld, das für die Arbeitsmarktpolitik in 2011 zur Verfügung gestellt wird, mindestens 22,5 % unter dem liegt was in 2010 ausgegeben werden kann.

Im laufenden Jahr, nach 8 Monaten, liegt das JobCenter Spandau auf Platz 3 mit 64,3 % der verausgabten Mittel. Nur Steglitz-Zehlendorf und Treptow-Köpenick liegen noch leicht darüber.

 

Ø         Seit heute ist der Gesetzentwurf für die Umsetzung der Neuordnung SGB II in Berlin durch. Das Land Berlin ist bestrebt in jede Trägerversammlung neuer Prägung ab Januar 2011 auch einen Senatsvertreter zu entsenden und die Teilnehmer der Sitzungen in Fragen gesamtstädtischer Bedeutung gegebenenfalls durch Weisungen zu binden.

Des Weiteren ist dem Entwurf neben dieser Reorganisation zu entnehmen, dass es keine Erhöhung der Regelsätze geben wird, vor allem nicht bei den Kinderregelsätzen.

Darüber hinaus ist im neuen Bildungspaket vorgesehen, dass die JobCenter die Entscheidung treffen sollen, ob eine zusätzliche Leistung auf Antrag ausgezahlt wird. Dazu sollen die JobCenter bei Terminen aktiv die Menschen ansprechen und nachfragen, wie es denn den Kindern geht. Das ist etwas was die Mitarbeiter(innen) nicht mehr leisten können, da sie vermitteln und davon Ahnung haben sollen und nicht noch Jugendamt, Schulberatung und Sportplatzvermittlung sind. Davon abgesehen ist es auch ein unglaublicher Wust an Bürokratie, was da kommt. Nach einer vorsichtigen Schätzung kann von mindestens 20.000 Anträgen pro Jahr ausgegangen werden, die natürlich alle auch bearbeitet und beschieden werden müssen.


 
 

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