Auszug - Verschiedenes  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 10
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

BzStR Röding teilt in Beantwortung der Frage des Bezv

 

BzStR Röding teilt in Beantwortung der Frage des Bezv. Schaub mit, dass für den Standort der ehemaligen Sporthalle in der Galenstraße derzeit eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus und ein Einzelhandelsgebäude vorliegt.

 

Zur Nachfrage der Bezv. Steinig bezüglich der Bunkerstation am Kreuzfahrtanleger berichtet BzStR Röding über den aktuellen Sachstand rund um den Wasserwanderliegeplatz und die touristische Erschließung für den Burgwall.

 

BzStR Röding sagt zu, die aktuelle Planung den Mitgliedern des Ausschusses über das BVV-Büro zukommen zu lassen.

 

Im Einzelnen erläutert BzStR Röding, dass die Frage der Wenderadien für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge geklärt werden konnte. Die Planung wurde überarbeitet und mit Bethanien einvernehmlich abgestimmt, was in einem gemeinsamen Schreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft mitgeteilt wurde.

 

Aufgrund dieser veränderten Entwurfsplanung kann jetzt der Bebauungsplan angepasst werden. Das Verhältnis von Grünfläche, Stand- und Verkehrsfläche hat sich geändert.

Die Vorstellung des Bebauungsplanes wird voraussichtlich im September möglich sein.

Mit Bethanien herrscht Einigkeit darüber, dass dies jetzt eine gute Lösung ist, die die Interessen des Tourismusstandortes Spandau und die der direkten Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Fördermittel im beantragten Umfang freigegeben werden.

 

Die Fertigstellung der Grüngestaltungs- und Erschließungsmaßnahme wird 2011 abgeschlossen sein, so dass ab 2012 wieder ein Betrieb unter den bereits genannten Bedingungen:

 

-          nur ein Flusskreuzfahrtschiff

-          Anlieferung zwischen 08:00 und 20:00 Uhr

-          Anschluss an die Stromzapfsäule, somit kein Laufenlassen von Dieselmotoren

-          Einweisung der Schiffe z. B. über das Hafenmeistertelefon

 

möglich ist.

Diese entscheidenden Faktoren müssen in einem Nutzungsvertrag mit dem potenziellen Betreiber festgeschrieben werden.

 

Bis 2011 liegt eine Genehmigung von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für einen temporären Anleger im Tankerhafen vor. Landseitig hatte das Bezirksamt die Genehmigung erteilt; wasserseitig ist sie jetzt auch vollständig erteilt worden, aber befristet bis Ende 2011.

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine durchaus erfreuliche Entwicklung erfolgt ist.

 

BzStR Röding beantwortet die Nachfrage der Bezv. Steinig nach Einzelheiten.


 
 

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