Auszug - Bebauungsplan VIII-323: Neue Kostenberechnungen für Anlieger (Antrag der Fraktion der SPD vom 15.02.2010) - überwiesen aus der 36. BVV am 24.02.2010 auf Antrag der Fraktion der CDU  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement
TOP: Ö 6
Gremium: Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 18.05.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:02 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
2134/XVIII Bebauungsplan VIII-323: Neue Kostenberechnungen für Anlieger
(Antrag der Fraktion der SPD v. 15.02.2010)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBauen, Verkehr und Gebäudemanagement
Verfasser:L i e d t k e 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

Kassette 1, Seite 1

Kassette 1, Seite 1

 

BzStR Röding informiert über den aktuellen Sachstand. Mit Datum vom 08.03.2010 wurden die Anwohner im Bereich des betroffenen Abschnittes Seegefelder Weg angeschrieben und aufgeklärt, dass die Einstufung ihrer Straße als Hauptverkehrsstraße erfolgt. Rein rechnerisch bedeutet dies eine Reduzierung der Beiträge um ca. 20 %. In dem Schreiben wurde des Weiteren daraufhingewiesen, dass es sich um eine vorläufige, nicht verbindliche Berechnung handelt, weil die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen erst nach endgültiger Berechnung und nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Zahlung aller Schlussrechnungen erfolgen kann. Sollten zwischenzeitlich Gesetzesänderungen oder verkehrliche Änderungen erfolgen, müssen diese berücksichtigt werden. Alle Anlieger, die einen alten Berechnungsentwurf mit der Einstufung als Haupterschließungsstraße erhalten hatten, haben den korrigierenden Brief erhalten.

 

Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Kopie des Schreibens an die Anlieger zur Kenntnis.

 

Die Fraktion der CDU sieht den Antrag als erledigt an, da das Schreiben an die Anlieger erfolgt ist und die Berichterstattung des Bezirksstadtrates dies anzeigt.

 

Bezv. Dr. Judt führt aus, dass weder in den Monaten Dezember bis Februar den Anliegern Informationen über die Kostenfestsetzung mitgeteilt wurden. Auf Grund dessen hat die Fraktion der SPD den Antrag gestellt, um Aufklärung zu erhalten. Somit wurden die Anlieger in dem Glauben gelassen, dass die alten Berechnungen gelten. Des Weiteren wird bemängelt, dass das Bezirksamt seit nunmehr drei Monaten Bescheid weiß, dass die Werte nicht mehr stimmen. Eine Presseerklärung erfolgte diesbezüglich auch nicht. Aus Sicht der Fraktion der SPD ist das Bezirksamt nicht tätig geworden und demnach sollte eine Vorlage für die Bezirksverordnetenversammlung eingereicht werden, in der geschildert wird, wie das Bezirksamt tätig geworden ist und das dies zu einem früheren Zeitpunkt hätte geschehen können.

 

BzStR Röding weist entschieden die Vorwürfe des Bezv. Dr. Judt zurück. Das Bezirksamt hat weder mit falschen Zahlen operiert, noch die Öffentlichkeit nicht informiert. Dieser Ausschuss tagt öffentlich, d. h. auch die Presse hat Zutritt und auch die Anwohnervertreter waren seinerzeit anwesend. Sie wurden stets über den aktuellen Sachstand informiert.

 

Nach einer kurzen Diskussion an der sich die Bezv. Dr. Judt und Schaub beteiligen, kommen die Mitglieder des Ausschusses bei 4 Gegenstimmen (2 Bezv. der Fraktion der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) überein, folgende Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Antrag ist durch Tätigwerden des Bezirksamtes als erledigt anzusehen.


 
 

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