Auszug - Bebauungsplan VIII-323: Neue Kostenberechnungen für Anlieger (Antrag der Fraktion der SPD vom 15.02.2010) - überwiesen aus der 36. BVV am 24.02.2010 auf Antrag der Fraktion der CDU
Kassette 1,
Seite 1 BzStR
Röding informiert über den aktuellen Sachstand. Mit Datum vom 08.03.2010 wurden
die Anwohner im Bereich des betroffenen Abschnittes Seegefelder Weg
angeschrieben und aufgeklärt, dass die Einstufung ihrer Straße als
Hauptverkehrsstraße erfolgt. Rein rechnerisch bedeutet dies eine Reduzierung
der Beiträge um ca. 20 %. In dem Schreiben wurde des Weiteren
daraufhingewiesen, dass es sich um eine vorläufige, nicht verbindliche Berechnung
handelt, weil die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen erst nach endgültiger
Berechnung und nach Fertigstellung der Baumaßnahme und Zahlung aller
Schlussrechnungen erfolgen kann. Sollten zwischenzeitlich Gesetzesänderungen
oder verkehrliche Änderungen erfolgen, müssen diese berücksichtigt werden. Alle
Anlieger, die einen alten Berechnungsentwurf mit der Einstufung als
Haupterschließungsstraße erhalten hatten, haben den korrigierenden Brief
erhalten. Die
Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Kopie des Schreibens an die Anlieger
zur Kenntnis. Die
Fraktion der CDU sieht den Antrag als erledigt an, da das Schreiben an die
Anlieger erfolgt ist und die Berichterstattung des Bezirksstadtrates dies
anzeigt. Bezv. Dr.
Judt führt aus, dass weder in den Monaten Dezember bis Februar den Anliegern
Informationen über die Kostenfestsetzung mitgeteilt wurden. Auf Grund dessen
hat die Fraktion der SPD den Antrag gestellt, um Aufklärung zu erhalten. Somit
wurden die Anlieger in dem Glauben gelassen, dass die alten Berechnungen
gelten. Des Weiteren wird bemängelt, dass das Bezirksamt seit nunmehr drei
Monaten Bescheid weiß, dass die Werte nicht mehr stimmen. Eine Presseerklärung
erfolgte diesbezüglich auch nicht. Aus Sicht der Fraktion der SPD ist das
Bezirksamt nicht tätig geworden und demnach sollte eine Vorlage für die
Bezirksverordnetenversammlung eingereicht werden, in der geschildert wird, wie
das Bezirksamt tätig geworden ist und das dies zu einem früheren Zeitpunkt
hätte geschehen können. BzStR
Röding weist entschieden die Vorwürfe des Bezv. Dr. Judt zurück. Das Bezirksamt
hat weder mit falschen Zahlen operiert, noch die Öffentlichkeit nicht
informiert. Dieser Ausschuss tagt öffentlich, d. h. auch die Presse hat Zutritt
und auch die Anwohnervertreter waren seinerzeit anwesend. Sie wurden stets über
den aktuellen Sachstand informiert. Nach
einer kurzen Diskussion an der sich die Bezv. Dr. Judt und Schaub beteiligen,
kommen die Mitglieder des Ausschusses bei 4 Gegenstimmen (2 Bezv. der Fraktion
der SPD, 2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD) überein, folgende
Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung vorzulegen. Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Antrag ist durch Tätigwerden des
Bezirksamtes als erledigt anzusehen. |
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