Auszug - Dokumentation und Arbeitsaufwand bei der Erfassung von Kontrollen durch das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
BzStR
Matz stellt klar, dass man die Fragen des Tierschutzes und der
Lebensmittelkontrollen auseinanderhalten muss, obwohl es beides derselbe
Fachbereich ist. In einem
EDV-System werden zwar alle Betriebe erfasst, dokumentiert werden aber nur die
Lebensmittelkontrollen. Bei den Tierschutzkontrollen gibt es keine
Dokumentationspflicht. Es besteht nur eine Aktenführung, in der nur negatives
festgehalten wird bzw. welche Auflagen erteilt wurden. Zudem ist der
Fachbereich personell außerordentlich angespannt und hat außerdem
breitgefächerte Aufgaben. Die
tierschutzrechtliche Prüfung hatte im letzten Jahr im Bezirksamt Spandau ein
Defizit von 67.000 Euro. Pro tierschutzrechtliche Maßnahme wird ein höherer
Aufwand betrieben als bei anderen Bezirksämtern. Eine bessere Dokumentation
würde zu Lasten des Aufwandes gehen, in der Zoohandlung, im zu Gast
befindlichen Zirkus oder bei diversen anderen Einsatzorten im Tierschutz. Man
könnte den Bereich des Tierschutzes stärker formalisieren. Es handelt sich
dabei um einen zusätzlichen Aufwand, der definitiv zu Lasten der Intensität und
der Menge geht, mit der gearbeitet wird. In der
Diskussion, an der sich die Bezv. Höhne, Meißner, Schwendke, Trautmann und
Beckmann beteiligen, werden die Nachfragen von BzStR Matz beantwortet. Ergänzend
führt Frau Dr. Blobel aus, dass sich der Tierschutz nicht nur auf die
Zoohandlungen beschränkt oder auf die paar Zirkusse, die regelmäßig hier
auftauchen sondern es gibt auch Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nirgendwo
erfasst werden. Da die rund 20 Zoohandlungen auch dem Futtermittelrecht
unterliegen, wird das natürlich dokumentiert. |
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