Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan 5-10 für Teilflächen der Grundstücke Heerstraße 641, 643, die Fläche zwischen Döberitzer Weg und Fahrlander Weg nördlich einer Linie in Verlängerung der nördlichen Grenze des Grundstücks Fahrlander Weg 7, für den DöberitzerWeg zwischen dem Grundstück Heerstraße 645 E und dem Fahrlander Weg sowie für den Fahrlander Weg nördlich des Grundstücks Fahrlander Weg 5 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Beteiligung, der von den Änderungen derPlanung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 5-10 - Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 5-10
Herr
Marten führt aus, dass dieser Bebauungsplan ein Teil der Neuplanung zur
Erschließung des Gewerbeparks ist. Das Verfahren ruhte ca. 2 ½ Jahre. Vom
26.06. bis 15.07.2009 wurde die Beteiligung der Behörden, die von den
Änderungen betroffen sind, durchgeführt. Beteiligt
wurden das Natur- und Grünflächenamt, das Tiefbauamt, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt
und der Teil der Senatsverwaltung, der für den Flächennutzungsplan zuständig
ist. Rückäußerungen
sind vom Tiefbauamt und von SenStadt eingegangen. Beide Behörden haben keine
Bedenken angemeldet, so dass nichts vorliegt, was inhaltlich zu beachten wäre. Vom
27.07. bis 26.08.2009 fand die öffentliche Auslegung statt. Ein Bürger, eine
Vertreterin des BLN, das Tiefbauamt und ein Vertreter der Senatsverwaltung für
Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) haben in den Bebauungsplan
Einsicht genommen. Schriftliche
Stellungnahmen sind von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.
(BLN), vom Tiefbauamt und von den Berliner Forsten eingegangen. Der BLN
bewertet die Begründung für die Teilung des kleinen Wäldchens, was an der Einmündung
des Döberitzer Weges liegt, sehr kritisch. Die Begründung wird seitens des
Bezirksamtes entsprechend vertieft. Die
Entsiegelung einer Teilfläche am Döberitzer Weg wird vom BLN als problematisch
angesehen. Diese Entsiegelung ist im Umweltbericht als Bilanzpunkt enthalten.
Der BLN weist darauf hin, dass damit die Bilanz nicht mehr richtig sei und
somit der Umweltbericht fehlerhaft wäre. Dies
trifft nicht zu, da der Umweltbericht durch Anhängen eines Kapitels fortgeführt
wurde, damit es nicht zu einem materiell rechtlichen Fehler kommt. Selbst unter
Abzug dieser Entsiegelungsfläche kommt immer noch ein 100 %-Ausgleich heraus. Das
Tiefbauamt hat keine Bedenken. Die
Berliner Forsten weisen darauf hin, dass die Waldfläche am Döberitzer Weg sehr
wertvoll ist und dass man daraus abgeleitet die Straßenplanung ändern müsse, um
den Waldsaum zu schützen. In Bezug
auf die Waldfläche an der Einmündung Döberitzer Weg/Heerstraße formuliert
Berliner Forsten, dass einer Inanspruchnahme dieser Waldfläche nur unter der
Voraussetzung zugestimmt wird, dass ein entsprechender Ausgleich und Ersatz
festgelegt und geleistet wird; eine entsprechende textliche Festsetzung zum
Bebauungsplan ist zu ergänzen. Eine
textliche Festsetzung für diese Fläche, die landeseigen und nicht im B-Plan
enthalten ist, ist rechtlich nicht erforderlich. Hier
kommt das Bezirksamt in eine Konfliktlage, die gemeinsam mit den Berliner
Forsten nicht lösbar ist. Das Bezirksamt neigt dazu, mit seinen Argumenten in
die Rechtsprüfung zu gehen und dort eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen. Herr
Marten beantwortet die Nachfrage der Bezv. Steinig nach Einzelheiten. Abschließend
nehmen die Mitglieder des Ausschusses die Informationen zustimmend zur
Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0