Auszug - Entwurf zum Bebauungsplan 5-10 für Teilflächen der Grundstücke Heerstraße 641, 643, die Fläche zwischen Döberitzer Weg und Fahrlander Weg nördlich einer Linie in Verlängerung der nördlichen Grenze des Grundstücks Fahrlander Weg 7, für den DöberitzerWeg zwischen dem Grundstück Heerstraße 645 E und dem Fahrlander Weg sowie für den Fahrlander Weg nördlich des Grundstücks Fahrlander Weg 5 im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken - Information über das Ergebnis der Beteiligung, der von den Änderungen derPlanung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 5-10 - Information über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanverfahren 5-10  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.01.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 17:28 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll

Herr Marten führt aus, dass dieser Bebauungsplan ein Teil der Neuplanung zur Erschließung des Gewerbeparks ist

 

Herr Marten führt aus, dass dieser Bebauungsplan ein Teil der Neuplanung zur Erschließung des Gewerbeparks ist. Das Verfahren ruhte ca. 2 ½ Jahre. Vom 26.06. bis 15.07.2009 wurde die Beteiligung der Behörden, die von den Änderungen betroffen sind, durchgeführt.

Beteiligt wurden das Natur- und Grünflächenamt, das Tiefbauamt, das Bau- und Wohnungsaufsichtsamt und der Teil der Senatsverwaltung, der für den Flächennutzungsplan zuständig ist.

Rückäußerungen sind vom Tiefbauamt und von SenStadt eingegangen. Beide Behörden haben keine Bedenken angemeldet, so dass nichts vorliegt, was inhaltlich zu beachten wäre.

 

Vom 27.07. bis 26.08.2009 fand die öffentliche Auslegung statt. Ein Bürger, eine Vertreterin des BLN, das Tiefbauamt und ein Vertreter der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV) haben in den Bebauungsplan Einsicht genommen.

Schriftliche Stellungnahmen sind von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN), vom Tiefbauamt und von den Berliner Forsten eingegangen.

Der BLN bewertet die Begründung für die Teilung des kleinen Wäldchens, was an der Einmündung des Döberitzer Weges liegt, sehr kritisch. Die Begründung wird seitens des Bezirksamtes entsprechend vertieft.

Die Entsiegelung einer Teilfläche am Döberitzer Weg wird vom BLN als problematisch angesehen. Diese Entsiegelung ist im Umweltbericht als Bilanzpunkt enthalten. Der BLN weist darauf hin, dass damit die Bilanz nicht mehr richtig sei und somit der Umweltbericht fehlerhaft wäre.

Dies trifft nicht zu, da der Umweltbericht durch Anhängen eines Kapitels fortgeführt wurde, damit es nicht zu einem materiell rechtlichen Fehler kommt. Selbst unter Abzug dieser Entsiegelungsfläche kommt immer noch ein 100 %-Ausgleich heraus.

 

Das Tiefbauamt hat keine Bedenken.

 

Die Berliner Forsten weisen darauf hin, dass die Waldfläche am Döberitzer Weg sehr wertvoll ist und dass man daraus abgeleitet die Straßenplanung ändern müsse, um den Waldsaum zu schützen.
Dies trifft nicht zu, da die Fläche, die gewidmet wird, öffentliches Straßenland ist und somit nicht der Zuständigkeit der Berliner Forsten unterliegt.

 

In Bezug auf die Waldfläche an der Einmündung Döberitzer Weg/Heerstraße formuliert Berliner Forsten, dass einer Inanspruchnahme dieser Waldfläche nur unter der Voraussetzung zugestimmt wird, dass ein entsprechender Ausgleich und Ersatz festgelegt und geleistet wird; eine entsprechende textliche Festsetzung zum Bebauungsplan ist zu ergänzen.

 

Eine textliche Festsetzung für diese Fläche, die landeseigen und nicht im B-Plan enthalten ist, ist rechtlich nicht erforderlich.

 

Hier kommt das Bezirksamt in eine Konfliktlage, die gemeinsam mit den Berliner Forsten nicht lösbar ist. Das Bezirksamt neigt dazu, mit seinen Argumenten in die Rechtsprüfung zu gehen und dort eine grundsätzliche Klärung herbeizuführen.

 

Herr Marten beantwortet die Nachfrage der Bezv. Steinig nach Einzelheiten.

 

Abschließend nehmen die Mitglieder des Ausschusses die Informationen zustimmend zur Kenntnis.


 
 

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