Auszug - Trägerverein Jugendberatungshaus e. V., Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
Der Trägerverein Jugendberatungshaus beantragt die Anerkennung als „Freier Träger der Jugendhilfe“. Diesbezüglich erläutert Bgd. Kroggel noch einmal das Ansinnen und Ziel des geplanten Jugendberatungshauses. Ergebnis: Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die
Anerkennung als „Freier Träger der Jugendhilfe“. |
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