Auszug - Bebauungsplanentwurf 5-45 VE für das Grundstück Wilhelmstraße 8 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt. - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange - Information über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit - Information über den Stand der Planung zwecks Erklärung der Planreife  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.03.2007 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:05 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 201
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kassette 1, Seite 1, lfd

Kassette 1, Seite 1, lfd. Nr. 299 - Ende

Kassette 1, Seite 2, lfd. Nr. 001 -   043

 

Die Vorsitzende - Bezv. Harju - weist auf die ergänzende Tischvorlage hin.

 

Herr Vogel teilt mit, dass von 33 Angeschriebenen 25 Behörden Stellungnahmen eingereicht haben und trägt diese im Wesentlichen vor.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 22.01. bis 22.02. 2007 statt; vier Bürger informierten sich und drei schriftliche Stellungnahmen gingen ein, die Herr Vogel im Wesentlichen vorträgt.

 

An der nun folgenden Diskussion beteiligen sich BzStR Röding, die Bezv. Schaub, Harju und Czarnetzki.

 

Die Mitglieder des Ausschusses beschließen bei 1 Enthaltung (GAL) einstimmig entsprechend der Tischvorlage die Planreife des Bebauungsplans.

 

Bezv. Harju stellt fest: Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 5-45 VE für das Grundstück Wilhelmstraße 8 im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhemstadt in der Fassung vom 08. Januar 2007 zustimmend zur Kenntnis und geht davon aus, dass der Entwurf des Bebauungsplanes gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB und die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG zu gegebener Zeit von der BVV beschlossen werden und zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreife gemäß § 33 Abs. 1 BauGB, soweit es die Errichtung des Baumarkts mit Gartencenter mit 255 Stellplätzen sowie zwei Pavillons für gastronomische Nutzungen betrifft, erfüllt sind.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung geht davon aus, dass die BVV auf Vorlage durch das Bezirksamt zu gegebener Zeit den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 5-45 VE und die vorstehend näher bezeichnete Rechtsverordnung beschließt.


 


 
 

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