Auszug - Vorlage - zur Kenntnisnahme - (3. Zwischenbericht) vom 16.10.2006 betr. I Erhalt des Standortes und der Arbeitsplätze des Bosch-Siemens-Hausgerätewerkes (Beschluss der BVV v. 15.06.2005 - Drks. Nr. 3306/XVII -) II Arbeitsplätze bei Bosch-Siemens-Hausgeräte erhalten! (Beschluss der BVV v. 13.09.2006 - Drks. Nr. 4396/XVII -) - überwiesen in der 01. BVV am 26.10.2006 auf Antrag der Fraktion der SPD  

 
 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegen-heiten und zentrale Aufgaben
TOP: Ö 4
Gremium: Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben Beschlussart: mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 14.12.2006 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 17:02 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
 
Wortprotokoll
Beschluss

Kassette 2, Seite 1, lfd

Kassette 2, Seite 1, lfd. Nr. 112 - 329

 

Die Frage des Bezv. Boldt bezüglich weiterer Unternehmungen seitens des Bezirksamtes zum Erhalt des Werkes beantwortet BzBm Birkholz und führt u. a. aus, dass ein ständiger Kontakt mit den Beschäftigen besteht. Auf Bitten des Betriebsrates und der Belegschaft hat sich das Bezirksamt etwas mehr zurückgezogen, weil das Verhandlungsergebnis nicht nur auf Gegenliebe gestoßen ist. Die Urabstimmung war katastrophal.

 

Die Nachfrage des Bezv. Machulik bezüglich des Subventionswettbewerbs Berlin / Brandenburg beantwortet BzBm Birkholz und führt u. a. aus, dass es hierfür keine Lösung gibt. Eine Klage wurde verloren, die andere erst gar nicht eingereicht.

 

Bezv. Schaub führt u. a. aus, dass Berlin als "Insel" nach Tarif West bezahlt und ringsherum wird nach Tarif Ost bezahlt. Beim Mindestlohn im Baugewerbe liegt der Unterschied bei 2,50 € pro Stunde. Für einen Investor ist es ein Unterschied, ob er sein Werk in Berlin oder irgendwo in Brandenburg erbaut, einzig und allein schon aus tariflicher Sicht. Mittlerweile gibt es 90.000 Pendler von Berlin ins Umland und ca. 150.000 Pendler nach Berlin. Demnach ist es nicht nur einseitig.

 

Die Frage des Bezv. Sonnenberg-Westeson bezüglich zurückzufordernder Subventionen des BSH im Jahr 2010, falls Arbeitsplätze in Ausland verlagert werden,  beantwortet Herr Hallpap und führt u. a. aus, dass das BSH in den letzten Jahren nichts in ihre Betriebsstätten investiert hat, was der Betriebsrat und die Belegschaft kritisiert. Somit waren einzelne Produkte auf dem Weltmarkt nicht mehr wettbewerbsfähig. Bis 2010 gibt es eine Standortsicherung mit den rund 300 Mitarbeitern, die noch in der Fertigung tätig sind. Was danach kommt muss man sehen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses nehmen die Vorlage - zur Kenntnisnahme - zur Kenntnis. Ein Schlussbericht seitens des Bezirksamtes kann nunmehr erfolgen.


 


 
 

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