Häufig gestellte Fragen Fachbereich Tiefbau

Figur lehnt sich an die aufeinander gestapelten Buchstaben F A Q

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

Wer ist für die Straßenlaternen zuständig?

Für die öffentliche Beleuchtung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Tiefbau-Objektbereich Öffentliche Beleuchtung, verantwortlich.

Die Vattenfall Europe Netzservice GmbH führt im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz den Betrieb, die Wartung, die Instandhaltung und die Schadensbeseitigung der öffentlichen Beleuchtung einschließlich der beleuchteten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen durch.

Sollten Sie Störungen bzw. Schäden an den öffentlichen Beleuchtungsanlagen Berlins feststellen, wenden Sie sich bitte an

Stromnetz Berlin GmbH
BerlinLicht
Puschkinallee 52
12435 Berlin

Tel.: 0800 1102010 (kostenfrei)

E-Mail: BerlinLicht@stromnetz-berlin.de

Woher weiß ich als Anlieger, ob ich den Gehweg vor meinem Grundstück bei Schnee und Glätte maschinell reinigen lassen darf?

Bestimmte Gehwege dürfen nicht zum Zwecke der winterlichen Reinigung mit Fahrzeugen befahren werden.

Weitere Informationen und eine Auflistung der Gehwege finden Sie hier .

Darf ich über den Gehweg auf mein Grundstück fahren?

Weitere Informationen finden Sie hier .

Darf ich meine Zufahrt vor meiner Grundstückseinfahrt pflastern?

Weitere Informationen finden Sie hier