Dias Straßen- und Grünflächenamt erteilt Löschungsbewilligungen in Grundstücksangelegenheiten, um ein zu Gunsten des Landes Berlin im Grundbuch eingetragenes Recht zu löschen.
Eigentümer, Rechtsanwälte und Notare können eine Löschungsbewilligung beantragen.
Der Antrag auf Löschungsbewilligung kann formlos erfolgen. Ihm ist ggf. ein Grundbuchauszug und ein Berechtigungsnachweis beizufügen. Je nach Verwaltungsaufwand (Aktenstudium, Prüfen des Antrags, Entscheidung über Löschungsbewilligung) beträgt die Bearbeitungszeit 2-8 Wochen.
Für die Erteilung von Löschungsbewilligungen zur Grundbuchbereichtigung werden Verwaltungsgebühren zwischen 30,00 Euro und 70,00 Euro je Vorgang erhoben.