Auskunft aus dem Sorgeregister

Was heißt das?

Sorgeerklärungen, die von nicht miteinander verheirateten Eltern abgegeben werden, sowie Beschlüsse des Familiengerichts, auf Grund derer den Eltern die elterliche Sorge für ihr Kind gemeinsam übertragen ist, werden im Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes erfasst. Das Jugendamt Spandau führt das Sorgeregister für alle in Spandau geborenen Kinder.

Es kann für eine Mutter, die nicht mit dem Vater verheiratet war bzw. ist, notwendig werden, gegenüber Dritten nachzuweisen, dass sie für ihr Kind alleine sorgeberechtigt ist und sie folglich die alleinige gesetzliche Vertreterin ist.
Um diesen Nachweis zu führen erhält sie auf Antrag vom Jugendamt am Wohnort eine Auskunft aus dem Sorgeregister, dass keine Einträge im Sorgeregister, also keine gemeinsame Sorgeerklärung oder kein Beschluss des Familiengerichts, der die gemeinsame elterliche Sorge begründet, im Sorgeregister des Jugendamtes am Geburtsort des Kindes erfasst ist.

Was muss ich beachten?

  • Die Erteilung einer Negativbescheinigung ist kostenfrei.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis

Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Jugendund Gesundheit, Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Hilfen

Fachgruppenleiterin

Frau Köttnitz
Jug 4200