Ukraine

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Energiesparen

Beurkundungen

Was heißt das?

Die Urkundspersonen des Jugendamtes sind befugt, rechtsverbindliche, öffentliche Beurkundungen in Kindschaftssachen –z.B. die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgeerklärung – sowie in Unterhaltsangelegenheiten vorzunehmen.

Die Zuständigkeit der Notare, anderer Urkundspersonen oder sonstiger Stellen für öffentliche Beurkundungen bleibt unberührt.

Was muss ich beachten?

Jedes Jugendamt ist für Beurkundungen zuständig. Eine Bindung an das Jugendamt des Wohnortes gibt es nicht.

Wenn ein Elternteil nicht oder nur eingeschränkt der deutschen Sprache mächtig ist, wird es erforderlich sein, dass eine nicht mit den Eltern verwandte oder verschwägerte Person die Eltern begleitet, um die Beurkundungsverhandlung zu übersetzen. Diese Person muss sich gegenüber der Urkundsperson ausweisen können.

Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, bitten wir in jedem Fall im Vorfeld der gewünschten Beurkundung Kontakt aufzunehmen.

Die Tätigkeit des Jugendamtes ist in der Regel kostenlos.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • gültige Personaldokumente (Personalausweis, Pass oder Reispass)
    sowie
  • für die Vaterschaftsanerkennung:
    Geburtsurkunde des Kindes bzw. vor der Geburt den Mutterpass für den Vater des Kindes: Geburtsurkunde im Original oder in Kopie
  • für die gemeinsame Sorgeerklärung:
    Geburtsurkunde des Kindes bzw. vor der Geburt den Mutterpass Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung bzw. –feststellung
  • für die Beurkundung einer Unterhaltsverpflichtung:
    Aufforderungsschreiben zur Beurkundung, bisher gültigen Unterhaltstitel

Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Hilfen