Auftrittsgenehmigung

Lichtkegel

Die Jugendförderung Spandau ist für Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche zuständig (sogenannte „Auftrittsgenehmigungen“).
Der dafür notwendige Antrag wird Ihnen üblicherweise von der jeweiligen Beschäftigungsstelle ausgehändigt.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag immer zuerst vom Kinderarzt und der Schule Ihres Kindes auszufüllen zu lassen.
Sie können zu den unten genannten Zeiten ohne Termin zu uns kommen
oder unter den unten angegebenen Kontaktdaten einen Termin vereinbaren.

Anträge und Formulare finden Sie hier

Sprechzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung

Dienstag 09:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch 13:00 – 15:30 Uhr
Donnerstag 14:00 – 17:30 Uhr

Weitere Kontakte

Hier finden Sie weitere Kontakte der Jugendförderung

Geschäftsstelle

Frau Schramm
Jug 6001

Verkehrsanbindungen