Die Jugendförderung Spandau ist für Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche zuständig (sogenannte „Auftrittsgenehmigungen“).
Der dafür notwendige Antrag wird Ihnen üblicherweise von der jeweiligen Beschäftigungsstelle ausgehändigt.
Bitte achten Sie darauf, den Antrag immer zuerst vom Kinderarzt und der Schule Ihres Kindes auszufüllen zu lassen.
Sie können zu den unten genannten Zeiten ohne Termin zu uns kommen
oder unter den unten angegebenen Kontaktdaten einen Termin vereinbaren.
Auftrittsgenehmigung
Geschäftsstelle
Frau Schramm
Jug 6001
- Raum: 110
- Tel.: (030) 90279 6531
- E-Mail Email an Jugendförderung
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Spandau Bhf
- S3
- S9
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S Spandau Bhf
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U-Bahn
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Bus
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S+U Rathaus Spandau
- 638
- 130
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- N30
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- M37
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- X36
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- N7
- X33
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S+U Rathaus Spandau
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Regionalbahn
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