Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

Das Jugendamt Spandau ist zuständig für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, wenn der Träger Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe für den Bezirk Spandau erbringt. Sollte der Träger auch in anderen Bezirken Berlins tätig sein, ist für die Anerkennung der Trägerservice der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zuständig.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage bildet § 75 SGB VIII. Ein freier Träger der Jugendhilfe ist eine Organisation, die auf der Grundlage einer geeigneten fachlichen und organisatorischen Struktur, kontinuierlich und eigenverantwortlich Aufgaben der Jugendhilfe verfolgt und die Gewähr dafür bietet, dass sie auf Dauer die Ziele des SGB VIII unterstützt.
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Voraussetzungen für die Anerkennung

Um als freier Träger anerkannt zu werden, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Eigenständigkeit in Trägerschaft, Organisation und Finanzierung
• Ziele und Inhalte der Arbeit entsprechen den Grundsätzen des SGB VIII (insb. § 1 und § 9 SGB VIII)
• Tätigkeit auf Dauer angelegt (nicht projektbezogen oder vorübergehend)
• Fachliche Kompetenz, personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit
• Gemeinnützigkeit oder öffentliches Interesse
Die Prüfung erfolgt auf Grundlage eingereichter Unterlagen. Ein Anspruch auf Anerkennung besteht, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
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Verfahren

Die Anerkennung erfolgt auf Antrag beim Jugendamt des Bezirks, in dem der Träger tätig ist. Bitte reichen Sie die auf diesem Merkblatt (s.u.) dargestellten Unterlagen ein.
Nach Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Anerkennung oder Ablehnung mit Hinweisen.
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Wirkung der Anerkennung

Mit der Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
• können Sie sich an Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII beteiligen,
• ist die Zuwendung oder Förderung durch das Jugendamt Spandau möglich (sofern Fördervoraussetzungen erfüllt sind),
• gelten Sie als Teil des öffentlichen Jugendhilfesystems und werden bei Planungsprozessen berücksichtigt.

  • Grundsätze für die Anerkennung von Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

    PDF-Dokument (249.7 kB)

  • Merkblatt Anerkennung Träger Freie Jugendhilfe

    PDF-Dokument (107.6 kB)

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