Vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel stehen dem Fachbereich Kultur für das Jahr 2026 140.000,00 Euro zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung.
Mindestens einmal jährlich werden die Fördermittel ausgeschrieben.
Je Vorhaben können zwischen 1.000,00 Euro und 20.000,00 Euro beantragt werden.
Gefördert werden:
- Künstlerinnen und Künstler aller Sparten
- Vereine
- Initiativen
Maßgeblich für eine Bewilligung ist die Qualität des Projektes im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Da Projekten, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden, ein eigenes Förderprogramm zur Verfügung steht, können diese nicht berücksichtigt werden. Informationen finden Sie unter Projektfonds Kulturelle Bildung – Fördersäule 3
Antragsunterlagen
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
- Finanzierungsplan
- Projektbeschreibung oder Konzept (ungefähr eine DIN A4-Seite)
- Referenzen, wie
- Künstlerische Lebensläufe
- Demo-CD für Musikprojekte, Demo-DVD für Theaterprojekte (1 Exemplar), Links von Videoportalen
- eventuell kurze bildhafte Darstellung bisheriger Projekte (ungefähr eine DIN A4-Seite)
weitere beachtenswerte Hinweise
- Projekte sollen grundsätzlich vom 01.04. bis 31.12. des laufenden Jahres durchgeführt werden.
- Der Antrag ist unbedingt von der rechtsgeschäftlichen Vertretung zu unterschreiben.
- Mindestförderung 1.000,00 Euro
-
Es ist ein Eigenmittelanteil in Höhe von 20,00 % zu leisten.
- Die Unterlagen sind weder zu heften, noch in irgendeiner anderen Art und Weise zu verbinden (Hefter)
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