Honorare Das Honorar ist die Vergütung angefallener freiberuflicher Leistungen (z.B. Künstler). Generell ist der Abschluss von Honorarverträgen bzw. -vereinbarungen notwendig, um vorab den Inhalt, Umfang und Vergütung der Leistung festzulegen. Diese sind der Abrechnung beizulegen (inkl. aller einzelnen Honorarrechnungen mit Stundensatz und -zahl). Bei Beträgen unter 150 € kann auf den Abschluss eines Honorarvertrages verzichtet werden, wenn aus dem Rechnungsbeleg folgende Informationen hervorgehen:
- die beschäftigte Person (Angabe des Namens und der Adresse),
- Inhalt und Umfang der Leistung sowie
- Höhe der Vergütung (Angabe der Stunden x Stundensatz). Sollte in der Honorarrechnung nicht explizit ein tagegenauer Stundennachweis aufgeführt worden sein, so ist dieser zusätzlich einzureichen. Alle Stundennachweise sind vom Auftragnehmer und von der Projektleitung zu unterzeichnen.
Alle erbrachten Honorarleistungen sind per taggenauer Stundenaufstellung nachzuweisen.
Personalkosten
Unter diese Ausgabenkategorie fallen Kosten für die beim Fördernehmer abhängig Beschäftigten. Beschäftigt ein Fördernehmer für die Durchführung seiner Projekte eigene Mitarbeiter, so dürfen diese nicht bessergestellt werden als Mitarbeiter des Landes Berlin (siehe hierzu Ziffer 1.3 ANBest-P). Die Vergütung richtet sich nach der Tätigkeit und nicht nach der Ausbildung der Mitarbeiter. Die Auswahl und die Einstufung der Mitarbeiter ist vom Fördernehmer schriftlich zu begründen. Bei der Kalkulation von Personalkosten im Zuge der Projektantragstellung können Tätigkeiten auf der Grundlage der Berliner Durchschnittssätze für Angestellte maximal gemäß den u. g. Tabellenwerten honoriert werden. Die angegebenen Beträge sind Höchstbeträge (inklusive Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) und beziehen sich auf eine Zeitstunde. Bei der Abrechnung sind die entstandenen Kosten einzeln nachzuweisen. Dies geschieht bei Einsatz eigenen Personalsdurch Stundenzettel und
Lohnjournale derjenigen Mitarbeiter, die diese Aufgaben durchgeführt haben. Tätigkeiten erforderlich
Personalausgaben sind zuschussfähig, wenn folgende Nachweise vorgelegt werden:
- Kopie des Arbeitsvertrags oder ein vergleichbares Dokument
- monatliche personengebundene Zahlungsnachweise für Löhne und Gehälter (Lohnjournal
bzw. Gehaltsnachweis) auf denen der Mitarbeiter bestätigt hat, dass er das Gehalt erhalten hat; sofern nicht ohnehin dargestellt, sind auf dem Nachweis die Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteile zu vermerken;
- Bestätigung des Fördernehmers, dass die Steuern und Sozialabgaben für die Beschäftigten abgeführt worden sind;
- sofern die Tätigkeit im Projekt nur anteilig erfolgt: tagesgenaue Stundennachweise, die mit Datum und Unterschrift des Mitarbeiters und des Projektleiters versehen sind;
- Bestätigung der Sozialversicherung, dass der Fördernehmer keine Schulden hat;
- Bestätigung des Finanzamtes, dass der Fördernehmer keine Schulden hat.
Der Nachweis zu a) ist bis zum ersten Zahlungsabruf, die restlichen Nachweise sind mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen.
Die Abrechnung von anteiligen Personalkosten (Basis ist das monatliche Arbeitgeber-Brutto) erfolgt nach der zu leistenden wöchentlichen Arbeitszeit im Projekt zur regulären Arbeitszeit. Der monatliche Anteil der förderfähigen Personalkosten für das Projekt wird aufs Jahr hochgerechnet und entsprechend der gesamten Projektlaufzeit berechnet.