Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Antragsfrist hat begonnen

Anträge für das Jahr 2025 werden bis zum 29.11.2024, 12 Uhr (Eingang) angenommen. Es können nur Projekte beantragt werden, die zwischen dem 01.03.2025 und 31.12.2025 durchgeführt werden.

I. Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, im Jahr 2025

Der Berliner Projektfonds kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 € aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte unter aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung.

Vom 16. September bis zum 29. November 2024 können Anträge für Förderungen aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung, Fördersäule 3, für das Jahr 2025 eingereicht werden.

Gefördert werden Kooperationsprojekte, die die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen behandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.

Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Kooperation zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).

II. Förderhöhe und Bewilligung

Im Rahmen dieser Förderung stellt der Senat jedem Bezirk im Jahr 2025 vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel wieder jeweils 45.000 € in der Fördersäule 3 zur Verfügung, die dezentral vergeben werden – so auch in Spandau.

1. Die in dem Bezirk beantragten Projekte dürfen einen Förderbedarf von 5.000 € nicht überschreiten.
Gefördert werden kleinere Kooperationsprojekte von bezirklichen Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung im Verbund mit Kultureinrichtungen, Künstlern/innen und Akteuren der Kulturwirtschaft, wobei die Projekte für die und im engen Kontakt mit den in dem Bezirk lebenden Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden sollen.
Projekte, die einen aktiven und wertschätzenden Umgang mit Diversität verfolgen, die die besonderen Bedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte oder aus bildungsfernen oder ökonomisch benachteiligten Milieus reflektieren und deren Teilhabe stärken, erfahren besondere Berücksichtigung.

2. Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus der Abt. Bildung, Kultur, Sport und FM des BA Spandau unter Hinzuziehung externer Sachverständiger gemeinsam gemäß den Förderrichtlinien der Senatskanzlei – Kulturelle Bildung – über die Vergabe von Zuwendungen aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung.

3. Rechtsgrundlage:
Die Förderung erfolgt über eine Zuwendung als Projektförderung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Achtung: keine Vollfinanzierung). Sie wird gewährt auf Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) und der Ausführungsvorschriften zu § 44 LHO nach Maßgabe des Rahmenkonzepts Kulturelle Bildung des Berliner Senats und der Förderrichtlinien der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten – über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Projektfonds Kulturelle Bildung.

Wichtiger Hinweis:
Der Zuwendungsempfänger hat sicherzustellen, dass für das Projekt nur Personen tätig werden, deren Eignung anhand eines „Erweiterten Führungszeugnisses“ nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG), das nicht älter als 5 Jahre ist, nachgewiesen wird.

Formale Kriterien der Förderung

1. Zuwendungsempfänger können sein:

  • Kunst-/Kulturinstitutionen und -initiativen außerhalb der Verwaltung Berlins
  • natürliche Personen (freie Kunstschaffende)
  • Kitas von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe
  • Horte von freien Trägern
  • Fördervereine öffentlicher Berliner Schulen, Kitas oder anderer öffentlicher Kultur, Jugend- und Bildungseinrichtungen
  • Freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe (u. a. von Jugendfreizeiteinrichtungen)
  • Privatschulen
  • Akteure der Kulturwirtschaft und
  • der Öffentlichkeit zugängliche private Bibliotheken.

2. Zuwendungsfähig sind nur die dem Zuwendungsempfänger tatsächlich entstehenden, zur Durchführung des Projekts notwendigen Aufwendungen.

  • Honorar- und Personalkosten (für künstlerische oder kulturpädagogische Leistungen darf pro Zeitstunde – 60 Minuten – ein Honorar in Höhe von bis zu maximal 30 € veranschlagt werden)
  • Sachkosten
  • Gebühren.
Nicht zuwendungsfähig sind:
  • Repräsentationskosten (z.B. Catering, Blumen, Getränke, Geschenke, Premierenfeiern, Bewirtungskosten bzw. Arbeitsessen etc.)
  • Bezuschussung von Eintrittsgeldern aus Projektmitteln für den Besuch von (Kultur-)Veranstaltungen.

Es können nur Projekte beantragt werden, die zwischen dem 01.03.2025 und 31.12.2025 durchgeführt werden.

Die Antragstellung für die Fördersäule 3 hat rechtzeitig vor Projektbeginn schriftlich auf einem von dem Bezirk zur Verfügung gestellten (elektronischen) Formblatt zu erfolgen. Hierbei ist die gesetzte Bewerbungsfrist zu beachten. Nur vollständig ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden.

Der Antrag muss von beiden Kooperationspartner*innen in Original unterzeichnet werden.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Finanzierungsplan
    (bitte nutzen Sie das untenstehende Dokument im Download-Bereich.)
  • ausführliche Projektbeschreibung inkl. Kurzbiografien, beispielhafte Projekte, Fotos, Links etc.

Bitte senden Sie 1 unterzeichnetes Original des Antrags an

Bezirksamt Spandau von Berlin
Amt für Weiterbildung und Kultur
WeiKu BL/ZD Fin
Fr. Ullah-Gül
Carl-Schurz-Str. 8 (Rahaus Nebengebäude)
13597 Berlin

und per E-Mail an kulturfoerderung@ba-spandau.berlin.de.

Downloads

  • Antrag auf Projektförderung

    DOCX-Dokument (96.9 kB)

  • Finanzierungsplan zum Antrag

    DOCX-Dokument (16.6 kB)

  • Verwendungsnachweis mit allen geforderten Bestandteilen

    XLSX-Dokument (20.3 kB)

  • Informationsbogen für die Erfolgskontrolle

    DOCX-Dokument (58.1 kB)

  • Förderrichtlinien der für Kultur zuständigen Senatsverwaltung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

    PDF-Dokument (5.5 MB)

  • Merkblatt zum Umgang mit den Zuwendungsmitteln

    PDF-Dokument (17.3 kB)

Logo Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung

Das neue Logo des BPKB finden Sie als Download in unterschiedlichen
Varianten unter https://www.kulturformen.berlin/foerdern/berliner-projektfonds-kulturelle-bildung.

Übersicht bisher bewilligter Projekte

  • Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung Fördersäule 3 - Spandau - Projekte 2024

    PDF-Dokument (132.8 kB)

  • Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung Fördersäule 3 - Spandau - Projekte 2023

    PDF-Dokument (98.1 kB)

  • Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung Fördersäule 3 - Spandau - Projekte 2022

    PDF-Dokument (52.5 kB)

  • Kulturelle Bildung Haushaltsjahr 2021

    PDF-Dokument (292.6 kB)

  • Kulturelle Bildung Haushaltsjahr 2020 - 2. Förderrunde

    PDF-Dokument (66.6 kB)

  • Kulturelle Bildung Haushaltsjahr 2020 - 1. Förderrunde

    PDF-Dokument (282.8 kB)

  • Kulturelle Bildung Haushaltsjahr 2019

    PDF-Dokument (7.1 kB)