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Betreff |
Drucksache |
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Ö 1 |
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Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift der 15. Sitzung vom 27.09.2018 |
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Ö 3 |
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Besprechungspunkte |
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Ö 3.1 |
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Auf Antrag der Fraktion Die Linke:
Altes Wasserwerk Tegel - aktueller Stand |
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Ö 3.2 |
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Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne:
Sachstand zur Beteiligung des Bezirks Reinickendorf an der Weiterentwicklung des Kleingartenentwicklungplans Berlin |
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Ö 4 |
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Beratung von Drucksachen |
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Ö 4.1 |
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Zukunft des Geländes der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik |
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0713/XX |
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Ö 4.2 |
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Frohnauer Pendelverkehr gestalten II |
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0979/XX |
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Ö 4.3 |
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Den "Info-Point" Residenzstraße endlich attraktiver gestalten |
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0987/XX |
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Ö 4.4 |
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Karten auch online zur Verfügung stellen |
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1037/XX |
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Ö 4.5 |
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Bauvorhaben Hennigsdorfer Straße |
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1050/XX |
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Ö 4.6 |
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Mufs in Holzbauweise |
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1070/XX |
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Ö 4.7 |
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Erstellung eines Baulückenkatasters für Reinickendorf |
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1191/XX |
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Ö 4.8 |
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Dachgeschosse in Reinickendorf ausbauen |
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1193/XX |
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Ö 4.9 |
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Wasserfontäne für den Schäfersee |
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1196/XX |
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Ö 4.10 |
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Reinigung des Schäfersees |
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1204/XX |
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Ö 4.11 |
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Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung verbessern |
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1213/XX |
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Ö 4.12 |
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Jugendfreizeiteinrichtung in Tegel |
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1215/XX |
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Ö 4.13 |
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Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-53 für die Grundstücke Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78-87 und Residenzstraße 130-137 sowie Teilflächen der Emmentaler Straße und Residenzstraße und einen Abschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße im Bezirk Rdf. |
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1293/XX |
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VORLAGE |
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Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2018 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
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12.09.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
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Ö 7.22 - überwiesen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2018 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
Rechtsgrundlagen: - § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
- § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
- § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die im Rahmen des Bebauungsplans erstellten Gutachten sind auf der bezirklichen Homepage spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung abrufbar. Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-53 b) Textliche Festsetzungen c) Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-53 d) Übersichtskarte Geltungsbereich 12-53 e) Begründung f) Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen Frank Balzer Bezirksbürgermeister Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur
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27.09.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 4.18 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2018 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 15 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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17.10.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 4.13 - vertagt |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2018 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
Vertagung
Abstimmungsergebnis: dafür: 14 (CDU/3 SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0
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22.11.2018 - Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
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Ö 4.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Es wird folgender Beschluss gefasst: Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2018 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
Kenntnisnahme
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Ö 4.14 |
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Durchführung des Förderprogramms Stadtumbau Tegel im Bezirk Reinickendorf |
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1328/XX |
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Ö 4.15 |
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Aufstellung eines Reinickendorfer Kleingartenentwicklungsplans |
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1217/XX |
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Ö 5 |
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Bericht aus dem Bezirksamt |
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Ö 6 |
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Verschiedenes |
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