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Betreff: |
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung betreffend der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplanverfahren 12-53 für die Grundstücke Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78-87 und Residenzstraße 130-137 sowie Teilflächen der Emmentaler Straße und Residenzstraße und einen Abschnitt der Friedrich-Wilhelm-Straße im Bezirk Rdf. |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt | |
Verfasser: | Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt | |
Drucksache-Art: | | Vorlage zur Kenntnisnahme |
Beratungsfolge: |
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Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
Beratung |
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12.09.2018 |
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23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf |
überwiesen |
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Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
Kenntnisnahme |
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27.09.2018 |
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15. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
vertagt |
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17.10.2018 |
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16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
vertagt |
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22.11.2018 |
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17. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur |
mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen |
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Sachverhalt
Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2018 beschlossen: - Dem Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am Entwurf des Bebauungsplans 12-53 wird zugestimmt.
- Der Entwurf des Bebauungsplans 12-53 einschließlich der Begründung sowie der umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten ist in der vom Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz dargelegten Form für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dieser Beschluss schließt Änderungen und Ergänzungen ein, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren.
- Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
- Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (320.864 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
Rechtsgrundlagen: - § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
- § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBI. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06. Dezember 2017 (GVBl. S. 664).
- § 36 Abs. 2c Bezirksverwaltungsgesetz Berlin (BezVwG Bln) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2018 (GVBl. S. 160).
Der Bebauungsplanentwurf, die Begründung sowie die im Rahmen des Bebauungsplans erstellten Gutachten sind auf der bezirklichen Homepage spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung abrufbar.
Anlagen:a)Bebauungsplanentwurf 12-53 b) Textliche Festsetzungen c) Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplanverfahren 12-53 d) Übersichtskarte Geltungsbereich 12-53 e) Begründung f) Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen Frank Balzer Bezirksbürgermeister |
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