Drucksache - 1213/XX
Sachverhalt:
Anhand einer Einwohneranfrage zur BVV-Sitzung am 13.6.2018 wurde deutlich, dass das Bezirksamt von ursprünglichen städtebaulichen Zielsetzungen, die sich im Entwurf des Bebauungsplans 12-47 niedergeschlagen haben, ohne Anhörung der BVV und der Bürgerinnen und Bürger abweicht. Dieses Vorgehen ist künftig zu vermeiden.
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, auch bei Genehmigungsfähigkeit einzelner Bauvorhaben die Änderung der städtebaulichen Ziele, z.B. bei Abweichungen von Bebauungsplanentwürfen, mit den zuständigen Ausschüssen der BVV und den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern zu diskutieren, um die Transparenz bei der städtebaulichen Entwicklung zu gewährleisten.
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