Zuwendungen sind Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke (“Berliner Haushaltsrecht (LHO)”).
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und erfolgt in Form einer Projektförderung. Die Finanzmittel werden in Abstimmung mit den Fachkoordinationen größtenteils für die Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen im Bezirk Pankow eingesetzt.
DIE OE QPK fördert Projekte im Rahmen der gesetzlichen Pflichtaufgaben, wie Einrichtungen der bezirklichen psychosozialen Pflichtversorgung im Rahmen des Psychiatrieentwicklungprogramms, sowie gesundheitsfördernde Projekte aus dem Aktionsprogramm Gesundheit.
Informationen über die von der OE QPK bewilligten Förderungen finden Sie auch in der Zuwendungsdatenbank des Landes Berlin.
Zuwendungssachbearbeitung
- Haushaltstechnische Planungen
- Antragsprüfung und Bescheidung
- Koordination der Mittelauszahlung/Mittelüberwachung
- Beratung von Projektträgern
- Prüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung
- Kosten- und Leistungsrechnung/Controlling
Grundlagen für alle zuwendungsrechtlichen Vorgänge, ist dabei die Landeshaushaltsordnung (LHO), mit deren Ausführungsvorschriften (AV).