Veranstaltungen
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Öffentliche Veranstaltungen im Freien tragen zu einem lebendigen Gemeindeleben bei. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass Anwohnerinnen und Anwohner nicht übermäßig durch Lärm beeinträchtigt werden.
Für Veranstaltungen, bei denen die geltenden Lärmschutzvorgaben nicht eingehalten werden können, besteht die Möglichkeit, auf Antrag eine zeitlich befristete Genehmigung zu erhalten. Das Umwelt- und Naturschutzamt in Pankow prüft die Anträge unter Berücksichtigung des Lärmschutzes sowie der Interessen von Veranstalter:innen und Anwohner:innen.
Genehmigung
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Digitaler Antrag
- Weitere Informationen
- Rechtliche Grundlagen
- Zuständigkeiten anderer Behörden
Ansprechpartner:innen
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Postanschrift
Bezirksamt Pankow von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Postfach 73 01 13
13062 BerlinBesucheranschrift
Tino-Schwierzina-Str. 32
13089 Berlin -
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00-14:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden können.