Veranstaltungen

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Bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien dürfen Anwohner nicht übermäßig gestört werden. Eine zeitlich begrenzte Genehmigung oder Ausnahmezulassung kann auf Antrag erteilt werden.
Ansprechpartner:innen
Allgemeine Fragen
Frau Lehmann
Technische Fragen
Herr Raabgrund