Gewässerschutz in Pankow

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Gewässer sind wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen, tragen zum Naturhaushalt bei und prägen das Stadtbild des Bezirks Pankow. Ihr Schutz und ihre nachhaltige Nutzung sind wichtige Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzamtes.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den wasserrechtlichen Genehmigungen und Zuständigkeiten im Bereich der Gewässeraufsicht. Dazu gehören unter anderem die Einleitung und Entnahme von Wasser, Veranstaltungen an und auf Gewässern, Anlagen am Gewässer sowie weitere Vorhaben, die Auswirkungen auf oberirdische Gewässer haben können.

Bitte informieren Sie sich vor der Umsetzung Ihres Vorhabens, ob eine wasserrechtliche Genehmigung oder Erlaubnis erforderlich ist. Das Umwelt- und Naturschutzamt berät Sie hierzu gern.

Direkte Einleitung in Oberflächengewässer

Die direkte Einleitung von Wasser oder anderen Stoffen in ein oberirdisches Gewässer ist gemäß §§ 8, 9, 10 und 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 des Berliner Wassergesetzes (BWG) erlaubnispflichtig. Dies gilt auch für die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer sowie für weitere Maßnahmen, die den Zustand oder den Wasserhaushalt eines Gewässers wesentlich beeinflussen können.

Für das mittelbare Einleiten von Wasser ist eine wasserbehördliche Genehmigung nach § 29 BWG zu beantragen. Eine mittelbare Einleitung liegt vor, wenn in nichteigene Leitungen – beispielsweise in die Regenwasserkanalisation der Berliner Wasserbetriebe – eingeleitet wird, die in Gewässer münden.

Für die Errichtung oder die wesentliche Veränderung von Einleitungs- und Entnahmebauwerken an Oberflächengewässern ist zusätzlich zur Erlaubnis der Einleitung/Entnahme eine wasserbehördliche Genehmigung nach §§ 62 ff. BWG zu beantragen.

Gewässeraufsicht

Für stehende Gewässer zweiter Ordnung – hierzu zählen alle nicht schiffbaren Seen und Teiche – ist das jeweils zuständige bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt für die Gewässeraufsicht verantwortlich.

Zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben gehören insbesondere:

  • Veranstaltungen auf oder an Gewässern,
  • die Errichtung von Anlagen am Gewässer sowie
  • das Tauchen mit Pressluft- oder Sauerstofftauchgeräten.
  • das Befahren von Gewässern

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt, um zu klären, ob für Ihr Vorhaben eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Ansprechpartner:innen

  • Frau Frauenstein

    Telefon: (030) 90295-7854
    E-Mail

  • Postanschrift

    Bezirksamt Pankow von Berlin
    Umwelt- und Naturschutzamt
    Postfach 73 01 13
    13062 Berlin

    Besucheranschrift

    Tino-Schwierzina-Str. 32
    13089 Berlin

  • Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00-14:30 Uhr

    Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden können.