Gewässerschutz in Pankow

Der Weiße See mit Fontäne

Direkte Einleitung in Oberflächengewässer

Die direkte Einleitung von Wasser und anderen Stoffen in ein Gewässer ist nach § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes genehmigungspflichtig. Ebenso genehmigungspflichtig ist die Entnahme von Wasser aus einem Gewässer und andere Maßnahmen, die den Wasserkörper erheblich beeinflussen.

Gewässeraufsicht

Für stehende Gewässer 2. Ordnung, also alle nicht-schiffbaren Seen und Teiche, liegt die Gewässeraufsicht jeweils beim bezirklichen Umwelt-und Naturschutzamt. Genehmigungspflichtig sind Veranstaltungen auf und am Gewässer, die Errichtung von Anlagen am Gewässer, sowie das Tauchen mit Sauerstoffgerät.

Ansprechpartner:innen

Postanschrift

Bezirksamt Pankow von Berlin
Umwelt- und Naturschutzamt
Postfach 73 01 13
13062 Berlin

Kontakt

  • Bezirksamt Pankow
  • Umwelt- und Naturschutzamt
  • Tino-Schwierzina-Straße 32, 13089 Berlin
  • Postanschrift
    13062 Berlin
  • Tel.: (030) 90295-7860
  • Fax: (030) 90295-7861
  • Homepage
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgeeignet.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechter Aufzug ist vorhanden.
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