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Der Handel und die Haltung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen. Diese sollen dazu beitragen, den illegalen Handel mit gefährdeten Arten einzudämmen und den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten weltweit sicherzustellen.
Allgemeine Informationen zum Handel mit geschützten Arten finden Sie im Berliner Umweltportal.
Beim Erwerb eines geschützten Tieres müssen der zuständigen Behörde bestimmte Angaben zum Tier und zu dessen Herkunft gemeldet werden.
Die Anzeige muss folgende Informationen enthalten:
Die Anzeige über den Beginn oder die Beendigung der Haltung kann schriftlich oder über das elektronische Meldesystem erfolgen. Dabei ist die rechtmäßige Herkunft des Tieres durch geeignete Nachweise zu belegen.
Für den Kauf/Verkauf ist eine EU-Vermarktungsgenehmigung (gelbes Papier) notwendig. Diese ist im Original an die Käuferin/den Käufer auszuhändigen und dient als Nachweis bei der Anmeldung.
Bei diesen Tierarten gilt die freie Nachweisführung
Folgende Bescheinigungen können akzeptiert werden:
Einige Tierarten, die sich unter menschlicher Obhut leicht vermehren lassen, sind von der Meldepflicht ausgenommen (siehe Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung – BArtSchV). Bei Fragen zur Melde- oder Nachweispflicht wenden Sie sich bitte an die zuständige Naturschutzbehörde.
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Das Ein- und Auslieferungsbuch muss unter anderem folgende Angaben enthalten:
Die Eintragungen sind täglich aktuell, unveränderbar und in geeigneter Form zu führen. Das Ein- und Auslieferungsbuch muss fünf Jahre aufbewahrt werden.
Auch Züchterinnen und Züchtern, die nicht gewerbsmäßig handeln, wird empfohlen, ein Zuchtbuch zu führen. Dieses sollte Angaben zur Eiablage bzw. Geburt oder zum Schlupf sowie Informationen zu den Elterntieren enthalten. Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft und hilft dabei, den eigenen Tierbestand nachvollziehbar zu erfassen.
Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht bleibt hiervon unberührt.
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Das Gehege bzw. die Voliere muss den artspezifischen Bedürfnissen der gehaltenen Tiere entsprechen und eine artgerechte Unterbringung ermöglichen. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass die Tiere vor Gefahren, beispielsweise durch Beutegreifer, geschützt sind und nicht aus dem Gehege entweichen können.
Unabhängig von der Gehegegenehmigung sind zudem die gesetzlichen Melde- und Nachweispflichten einzuhalten.
Postanschrift
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Umwelt- und Naturschutzamt
Postfach 73 01 13
13062 Berlin
Besucheranschrift
Tino-Schwierzina-Str. 32
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Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00-14:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass Termine nur nach vorheriger Vereinbarung stattfinden können.
Artenschutz in Pankow
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