Grundstücksverwaltung

Die Grundstücksverwaltung ist für die Bewirtschaftung folgender Liegenschaften zuständig, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden:

Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen
Öffentliche Spielplätze
Landwirtschaftliche Flächen
Kleingartenanlagen

Zu den Aufgaben gehören die Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten als Grundstückseigentümer, sowie Verwaltungsaufgaben nach dem Berliner Straßengesetz und dem Grünanlagengesetz.

Hierzu gehören u.a.:

Klärung nachbarrechtlicher Fragen
Vermietung, Verpachtung oder Überlassung von Flächen zur vorübergehenden oder dauerhaften Nutzung
Erhebung von Erschließungsbeiträgen, Erteilung von Erschließungsbeitragsbescheinigungen und Löschungsbewilligungen
Widmung und Einziehung öffentlicher Straßen und Plätze sowie Grünanlagen
Benennung von Straßen und Plätzen

Auskünfte über die Widmung und Einziehung von Straßen sind gebührenpflichtig.

Kostenlose Informationen zu Straßen erhalten Sie im Internet über das Geoportal (FIS-Broker).

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