Feuerwerk
Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk
Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 Silvesterfeuerwerk nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen.
Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Dazu zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten und ähnlliches.
Die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (§ 24 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 1 und § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist beim jeweiligen Ordnungsamt zu beantragen.
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Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks im Bezirk
PDF-Dokument (1.1 MB)
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Informationen und Antrag für das Abbrennen eines privaten Feuerwerks im Bezirk
PDF-Dokument (180.4 kB) - Stand: Januar 2022
Dokument: BA Pankow Ordnungsamt
Genehmigte Feuerwerke in Pankow
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Straße und PLZ
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-keine
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Stand: 20.02.2026
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