Feuerwerk

Das Bild zeigt ein Feuerwerk am Nachthimmel

Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk

Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 Silvesterfeuerwerk nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen.

Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Dazu zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten und ähnlliches.
Die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (§ 24 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 1 und § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist beim jeweiligen Ordnungsamt zu beantragen.

  • Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks im Bezirk

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Informationen und Antrag für das Abbrennen eines privaten Feuerwerks im Bezirk

    PDF-Dokument (180.4 kB) - Stand: Januar 2022
    Dokument: BA Pankow Ordnungsamt

Genehmigte Feuerwerke in Pankow

  • Datum

    Straße und PLZ

  • 23.05.2026
    23.05.2026
    25.05.2026
    05.06.2026
    06.06.2026

    Buschallee, 13088 Berlin
    Blankenburger Straße,13125 Berlin
    Ingwäonenweg, 13125 Berlin
    Alt-Buch, 13125 Berlin
    Hauptstr. Ecke Berliner Str., 13127 Berlin

  • Stand: 08.05.2026

Kontakt

Ordnunsgamt

E-Mail
nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur

Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Postanschrift
Postfach 730113
13062 Berlin

Verkehrsanbindungen