Feuerwerk

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Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk

Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2 Silvesterfeuerwerk nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen.

Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Dazu zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten und ähnlliches.
Die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (§ 24 Absatz 1 in Verbindung mit § 22 Absatz 1 und § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist beim jeweiligen Ordnungsamt zu beantragen.

  • Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks im Bezirk

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Informationen und Antrag für das Abbrennen eines privaten Feuerwerks im Bezirk

    PDF-Dokument (180.4 kB) - Stand: Januar 2022
    Dokument: BA Pankow Ordnungsamt

Genehmigte Feuerwerke in Pankow

  • Datum

    Straße und PLZ

  • 15.08.2026
    29.08.2026
    04.09.2026
    12.09.2026
    12.09.2026

    Straße 74, 13127 Berlin
    Roelckestraße, 13088 Berlin
    Gehringstraße, 13088 Berlin
    Stiftsweg, 13187 Berlin
    Alt-Blankenburg, 13129 Berlin

  • Stand: 08.09.2026

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Postfach 730113
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