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Feuerwerk
Hinweise zum Abbrennen von privatem Feuerwerk
Privatpersonen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, dürfen Feuerwerk der Kategorie 2
( Silvesterfeuerwerk ) nur am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres frei abbrennen.
Zu allen anderen Zeiten erfordert ein solches Feuerwerk eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch nur aus begründetem Anlass erteilt wird. Dazu zählen Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u.ä.
Die Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens (Abbrennen) von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (§ 24 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) ist beim jeweiligen Ordnungsamt zu beantragen.
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Anzeige für das Abbrennen eines Feuerwerks im Bezirk
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Informationen und Antrag für das Abbrennen eines privaten Feuerwerks im Bezirk
Genehmigte Feuerwerke in Pankow
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Straße und PLZ
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31.10.2024
Helmholtzplatz, 10437 Berlin
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Stand: 21.10.2024
Kontakt
Ordnunsgamt
E-Mail
nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur
Postanschrift
Postfach 730113
13062 Berlin
- Tel.: (030) 90295-6244
- Fax: (030) 90295-5063
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