Asbest

Asbest ist ein Sammelbegriff für eine Gruppe natürlich vorkommender, faserförmiger Mineralarten. Lange Zeit als „Wunderfaser“ bezeichnet, wurde Asbest aufgrund seiner großen Widerstandsfähigkeit gegen Hitze, mechanische Belastungen, Alterungs- und Säurebeständigkeit jahrzehntelang an unterschiedlichen Arbeitsplätzen verarbeitet und eingesetzt. Asbesthaltige Materialien wurden unter anderem in der Bauindustrie bis in die 1980er Jahre eingesetzt. Seit 1993 besteht in Deutschland ein generelles Herstellungs- und Verwendungsverbot, da Asbest zu den krebserzeugenden Stoffen gehört.
Gesundheitliche Risiken gehen von beschädigten Baumaterialien aus, die z.B. durch unsachgemäßes Entsorgen oder bei Sanierungsarbeiten entstehen können.
Eine Gefahr für die Gesundheit kann entstehen, wenn diese lungengängigen Fasern in großer Zahl in die Raumluft freigesetzt werden. Durch Einatmen gelangen diese bis zum Lungengewebe und Rippenfell. Dort können sie entzündliche Reaktionen hervorrufen, die das Gewebe vernarben lassen und so u.a. zu Asbestose, Lungenkrebs oder Zwerchfellkrebs führen können. Dies sind anerkannte Berufskrankheiten, die bei Arbeiten bei hoher Asbestfaserkonzentration in der Raumluft über lange Zeit entstehen können.
Da es sich bei Asbest um ein natürlich vorkommendes Mineral handelt, ist jedoch zu beachten, dass immer auch eine natürliche Hintergrundbelastung mit Faserkonzentrationen von z.B. 100 bis 150 Asbestfasern pro Kubikmeter gegeben ist. Vergleiche hierzu Bayerisches Landesamt für Umwelt.

Hinsichtlich des Gefährdungspotentials unterscheidet man zwischen Asbestfasern in schwach gebundener Form und festgebundener Form.
Festgebundene Asbestprodukte stellen in der Regel erst dann ein potentielles Gesundheitsrisiko dar, wenn durch unzulässige bzw. unsachgemäße Arbeiten an den asbesthaltigen Teilen oder durch zerbrochene festgebundene Asbestprodukte lungengängige Asbestfasern freigesetzt werden.
Auch schwachgebundene Asbestprodukte können risikofrei im Gebäude verbleiben, solange sie entsprechend der Asbestrichtlinie (Anhang 16 VV TB Berlin) dauerhaft staubdicht isoliert bleiben.
Eine Asbestbelastung entsteht folglich nur in den Fällen, in denen asbesthaltige Produkte aufgrund ihrer Verarbeitung und Einbausituation (zum Beispiel schwachgebundene Asbeste), ihres Zustands oder aufgrund von Beschädigungen oder Beanspruchungen Fasern freisetzen

Diese Bewertung bleibt einer einzelfallbezogenen Überprüfung vorbehalten.
Die Gesundheitsämter beraten bei gesundheitlichen Beschwerden oder Beeinträchtigungen durch Umweltschadstoffe. Das Gesundheitsamt führt jedoch selbst keine Messungen durch.
Bei Fragen zur richtigen Arbeitsweise wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin.

Informationen zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle finden Sie auf dem Umweltportal der Berliner Umwelt- und Naturschutzbehörden Naturschutzamt.

Weitere Informationen und Verlinkungen zu Asbest sind abrufbar auf den Seiten des Umwelt Bundesamtes

Prominentes Beispiel für eine öffentlichkeitswirksame Asbest-Sanierung in Pankow sind die Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Friedrich-Ludwig-Jahnsportpark.
Seit KW 23 2025 gibt es unter jahnsportpark-fuer-alle.berlin.de Informationen darüber, wie mit den nachträglichen Asbestfunden verfahren wurde