Schimmel

Schimmelpilze

Schimmelpilze sind allgegenwärtig und nützlich für die Umwelt. Pilzsporen und Bruchstücke des Pilzgeflechts sind mit Schwankungen ganzjährig in der Außenluft verhanden. Als Teil unserer Umwelt spielen sie eine unverzichtbare Rolle bei der Verrottung, d.h. bei natürlichen Abbauprozessen.
In Innenräumen kann eine erhöhte Schimmelpilzbelastung gesundheitliche Auswirkungen haben, meist geht sie jedoch nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bewohner einher.
So sind Schimmelpilzallergien z.B. deutlich seltener als Pollen- oder Tierhaarallergien.
Von Schimmelpilzen kann eine Gesundheitsgefahr ausgehen, wenn die Sporen in großer Zahl eingeatmet werden. Sie können im Einzelfall zu Sensibilisierungen und allergischen Reaktionen führen, wobei Raucher_Innen häufiger betroffen sind.
Wenn Sie in einer feuchten betroffenen Wohnung leben, haben Sie außerdem ein erhöhtes Risiko für Atemwegsinfektionen oder einer Verstärkung einer vorhandenen Asthmaerkrankung.
Bei Menschen mit ausgeprägter Immunschwäche, bedingt durch Vorerkrankungen oder auch entsprechende Medikamenteneinnahme, können unter Umständen einige Schimmelpilzarten Infektionen etwa der Lunge oder der Nasennebenhöhlen hervorrufen.
Bei starkem Befall können Stoffwechselprodukte den charakteristisch modrigen/muffigen Schimmelpilzgeruch erzeugen, der ggf. Schleimhäute reizen oder auch Kopfschmerzen auslösen kann.
Einen gesetzlich festgelegten Grenzwert der Sporenkonzentration für die Raumluft gibt es nicht. Im Einzelfall muss entschieden werden, ob eine Messung sinnvoll ist.
Messungen selbst werden aber weder vom Gesundheitsamt durchgeführt noch veranlasst. Wir beraten Einzelpersonen und öffentliche Einrichtungen zur Prävention und möglichen Gesundheitsfolgen von Schimmelpilzbefall.

Ursachen Schimmelpilze in Innenräumen

Feuchteschäden bilden die Grundlagen für vermehrtes Schimmelpilzwachstum in Innenräumen. Diese können durch bauliche Mängel bedingt sein:
  • Unzureichende Wärmedämmung der Außenwände
  • mangelnde Austrocknung eines Neubaus
  • Außenputz- oder Mauerwerk-Schäden
  • Feuchtigkeitsundurchlässige Innenanstriche oder Innendämmungen
Vielfach kann durch das Verhalten der Bewohner das Risiko aber auch verringert werden:
  • Durch ausreichendes Lüften entsprechend der Feuchteentwicklung in der Wohnung (unter Berücksichtigung der Bewohnerzahl und Wohnungsgröße, Kochen, Wäschetrocknung in der Wohnung, Duschen etc.):
    Mehrfach täglich sollte für 5 bis 10 Minuten bei komplett geöffneten Fenstern gelüftet werden, besonders in Bad und Küche. Kipplüftung erreicht keinen vollständigen Luftaustausch.
  • Durch Ausreichendes Heizen bei kälteren Temperaturen:
    Im Winter sollen die Räume nie völlig auskühlen.

Vorgehen bei Schimmelpilzbefall

Zunächst sollte die Ursache für die Feuchte gefunden und behoben werden, um eine dauerhaft Schimmelpilzsanierung erreichen zu können.
Sofern Baumängel vorliegen, sind diese dem Vermietenden umgehend schriftlich anzuzeigen mit der Bitte um Mängelbehebung und unter Fristsetzung.
Dokumentieren Sie hierzu die Mängel mit Fotos und dokumentieren Sie ebenfalls wie lange der Mangel schon besteht. Übersenden Sie diese Dokumentation an die Hausverwaltung/ den Vermietenden.

Mieterberatung

Bezüglich Mängel in der Wohnung und insofern die Beseitigung nicht erfolgt, kann man sich an Beratungsstellen von Mietervereinen, Rechtsanwält_Innen oder die Mieterberatung wenden.
Für eine Beauflagung der Hausverwaltung bzw. der Eigentümer_In durch das Gesundheitsamt gibt es keine gesetzliche Grundlage.
Alle Berliner Bezirke haben jedoch offene Mieterberatungen, die alle Mieterinnen und Mieter des Bezirks kostenlos nutzen können.

Mieterberatung Pankow

Wohnungsaufsicht

Die Vermietenden sind rechtlich verpflichtet nach §§ 535 ff. BGB die Wohnung und das Wohnungsumfeld in einem ordnungs- und vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen und ist die Nutzung der Mietsache dadurch erheblich beeinträchtigt, können nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin Maßnahmen eingeleitet werden.

Sofern „nicht unerhebliche Mängel“ festgestellt werden, kann unter verschiedenen Voraussetzungen eine Mängelanzeige auch an die Wohungsaufsicht gerichtet werden. Dazu ist nachzuweisen (etwa durch Kopie Ihres Schreibens), dass Sie den Vermietenden über die Mängel informiert und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben. Nicht unerhebliche Mängel sind insbesondere:
  • Schadhafter Fenster, die keinen ausreichenden Schutz gegen Witterung, Feuchtigkeit, Lärm oder Wärmeverlust bieten
  • Nicht funktionstüchtige Feuerstätten, Heizungsanlagen oder Anlagen zur Warmwasserbereitung
  • Nicht nutzbare Toiletten, Bäder oder Duschen
  • Versorgungsausfäll des Gebäudes oder einzelner Wohnungen (außer bei Sperrung aufgrund von Zahlungsverzug des Mieters) mit Hausstrom, Gas, Fernwärme oder Trinkwasser

Link zur Wohnungsaufsicht Pankow
Mailkontakt Wohnungsaufsicht Pankow

Tätigwerden der Wohnungsaufsicht

Die Wohnungsaufsicht prüft die angezeigten Wohnungsmängel und entscheidet, ob es sich um Mängel im Sinne des Wohnungsaufsichtsgesetz Berlin handelt und ein behördliches Verfahren durchgeführt wird.
Hinweis: Weder hat der anzeigende Mieter bzw. Mieterin einen Rechtsanspruch auf das Tätigwerden der Wohnungsaufsicht, noch ist er/sie Beteiligter am wohnungsaufsichtlichen Verfahren, d.h. eine automatische Sachstandsinformation erfolgt nicht.

Ggf. sollte die Sanierung bei größerem Schimmelpilzbefall durch Fachfirmen durchgeführt werden.

Weitere Informationen

Eine gute Übersicht über das Thema Schimmel mit verschiedenen Informationsmaterialien zum Download bietet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSO) zusammengestellt
Weitergehende Informationen sind auf den Seiten des Umweltbundesamtes zu finden.

  • Ratgeber Schimmel im Haus

    PDF-Dokument (3.1 MB)