Anzeigepflicht der Medizinalberufe
Wer in Berlin selbstständig einen staatlich geregelten Beruf des Gesundheitswesens oder einen anderen staatlich geregelten Pflegeberuf ausüben will, muss den Beginn und das Ende der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales anzeigen (LAGeSo).
Das gilt z.B. für
- Physiotherapeut*Innen
- Ergotherapeut*Innen
- Logopäd*Innen
- Heilpraktiker*Innen
Diese Verpflichtung entfällt, sofern die jeweils zuständige Kammer benachrichtigt wird (Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte-, Apothekerkammer, Kammer für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten).
Nähere Informationen und Anträge erhalten Sie beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Die ausgefüllte Anzeige über den Beginn der selbstständigen Tätigkeit und Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung senden Sie entsprechend der Anschrift auf dem Formular an das Landesamt für Gesundheit und Soziales.
Weiter ist das LAGeSo für approbations- und berufsrechtliche Maßnahmen im Bereich der staatlich geregelten Gesundheitsberufe im Land Berlin zuständig (Rücknahme, Widerruf und Anordnung des Ruhens der Approbation oder Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung).
Die Ermittlung und Ahndung in Sachen unerlaubter Ausübung der Heilkunde liegt in der Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Erst mit einem gerichtlichen Urteil kann das LAGeSo entsprechend der Zuständigkeit tätig werden.
Sofern also eine beschwerdeführende Person die unerlaubte Ausübung der Heilkunde vermutet, sollte diese Person Strafanzeige erstatten.
Das Gesundheitsamt Pankow ist bei einer Praxis im Bezirk für die hygienischen Belange zuständig und kann zum Beispiel die Vorlage eines Hygiene- und Raumplanes verlangen. Hierzu können wir gerne beraten.