Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann erkundigen Sie sich bitte zuerst bei der ausländischen zuständigen Behörde über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen. Wir können und dürfen keine Auskünfte für ein fremdes Land tätigen, da jedes Land unterschiedlich die Ehe prüft und schließt.
Teilweise reicht eine Familienstandsbescheinigung. Diese erhalten Sie in Form einer erweiterten Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) vom Bürgeramt. Einen Termin können Sie bei jedem Berliner Bürgeramt unter dem Link einholen. Wählen Sie die Dienstleistung „Ausstellung einer Meldebescheinigung“.
Einige Länder verlangen von deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis.
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt ausländischen Behörden, dass der Eheschließung der beiden genannten Verlobten nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht. In diesem Fall benötigen wir die Unterlagen von beiden Verlobten.
Dieses Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei uns beantragen, sofern Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz oder letzten gemeldeten Wohnsitz in Deutschland im Bezirk Pankow von Berlin haben oder hatten.
Dazu füllen Sie bitte dieses Kontaktformular aus. Wir werden Ihnen eine personalisierte Liste der benötigten Unterlagen zusenden.
Ihre Unterlagen und auch eventuelle Nachreichungen von Unterlagen bei laufender Bearbeitung übersenden Sie bitte postalisch an folgende Adresse zu:
Bezirksamt Pankow von Berlin
Standesamt – Eheregister –
Breite Str. 24a-26
13187 Berlin
oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus Pankow von Berlin. Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zur Abteilung (Standesamt Eheregister), zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden und wenn vorhanden die Vorgangsnummer) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.
Bitte beachten Sie, dass bei der Prüfung Ihrer Unterlagen durch uns weitere Dokumente von Ihnen nachgefordert werden können.