Sie möchten im Ausland heiraten

Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann erkundigen Sie sich bitte zuerst bei der ausländischen zuständigen Behörde über die von Ihnen einzureichenden Unterlagen. Wir können und dürfen keine Auskünfte für ein fremdes Land tätigen, da jedes Land unterschiedlich die Ehe prüft und schließt.

Teilweise reicht eine Familienstandsbescheinigung. Diese erhalten Sie in Form einer erweiterten Meldebescheinigung (mit Angabe des Familienstandes) vom Bürgeramt. Einen Termin können Sie bei jedem Berliner Bürgeramt unter dem Link einholen. Wählen Sie die Dienstleistung „Ausstellung einer Meldebescheinigung“.

Einige Länder verlangen von deutschen Staatsangehörigen ein Ehefähigkeitszeugnis.

Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt ausländischen Behörden, dass der Eheschließung der beiden genannten Verlobten nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht. In diesem Fall benötigen wir die Unterlagen von beiden Verlobten.

Dieses Ehefähigkeitszeugnis können Sie bei uns beantragen, sofern Sie Ihren gemeldeten Wohnsitz oder letzten gemeldeten Wohnsitz in Deutschland im Bezirk Pankow von Berlin haben oder hatten.

Dazu füllen Sie bitte dieses Kontaktformular aus. Wir werden Ihnen eine personalisierte Liste der benötigten Unterlagen zusenden.

Ihre Unterlagen und auch eventuelle Nachreichungen von Unterlagen bei laufender Bearbeitung übersenden Sie bitte postalisch an folgende Adresse zu:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Standesamt – Eheregister –
Breite Str. 24a-26
13187 Berlin

oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten am Rathaus Pankow von Berlin. Achten Sie bitte darauf, dass auf dem Umschlag Angaben zur Abteilung (Standesamt Eheregister), zum laufenden Vorgang (z.B. Name der Eheschließenden und wenn vorhanden die Vorgangsnummer) enthalten sind. Die Bearbeitung bzw. Weiterinformation erfolgt ebenfalls schriftlich.

Bitte beachten Sie, dass bei der Prüfung Ihrer Unterlagen durch uns weitere Dokumente von Ihnen nachgefordert werden können.

Bitte beachten Sie auch Nachfolgendes:
Sie erhalten von uns keine Eingangsbestätigung. Sie erhalten eine Nachricht, mit der wir Sie nach Beginn der Bearbeitung über den Sachstand und/oder ggf. über noch nachzureichende Unterlagen informieren. Die Rechnungsstellung erfolgt ebenfalls per E-Mail.

Wenn Sie uns eine E-Mail oder eine Nachricht per Kontaktformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist. Wir behandeln Ihre Daten entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzrechts und treffen generell größtmögliche Vorkehrungen für deren Sicherheit (Hinweis zum Datenschutz ).

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    PDF-Dokument (101.0 kB)

Standesamt

Eheregister

Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung

Nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur!

Hinweis zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur

Verkehrsanbindungen

Barrierefreiheit

Zugang über den Eingang
Neue Schönholzer Str. 35

WC nach DIN 18024 Fahrstuhl Behindertenparkplatz